Der Emissionshandel bereitet sich auf die 4. Runde vor (2021-2030) – höhere Belastungen und Chancen für die Industrie

Mit der am 08.04.2018 in Kraft tretenden Richtlinie (EU) 2018/410 wurde die europäische Emissionshandelsrichtlinie insbesondere im Hinblick auf die kommende 4. Handelsperiode (2021-2030) geändert. Schon jetzt können zukünftige Auswirkungen und Handlungsbedarfe für deutsche Anlagenbetreiber unter dem Anwendungsbereich des TEHG abgeleitet werden…

Mit der am 08.04.2018 in Kraft tretenden Richtlinie (EU) 2018/410 wurde die europäische Emissionshandelsrichtlinie insbesondere im Hinblick auf die kommende 4. Handelsperiode (2021-2030) geändert. Schon jetzt können zukünftige Auswirkungen und Handlungsbedarfe für deutsche Anlagenbetreiber unter dem Anwendungsbereich des TEHG abgeleitet werden…

Mit der am 08.04.2018 in Kraft tretenden Richtlinie (EU) 2018/410 wurde die europäische Emissionshandelsrichtlinie insbesondere im Hinblick auf die kommende 4. Handelsperiode (2021-2030) geändert. Schon jetzt können zukünftige Auswirkungen und Handlungsbedarfe für deutsche Anlagenbetreiber unter dem Anwendungsbereich des Treibhausgas-Emissionshandels-Gesetzes (TEHG) abgeleitet werden, da die europäischen Vorgaben in diesem Zusammenhang sehr verbindlich und präzise gefasst werden

Es wird zudem davon ausgegangen, dass die Preise für Emissionszertifikate weiter steigen werden:

Betreiber von Anlagen, für welche kein Carbon-Leakage-Risiko (CL) besteht, erhalten bis 2025 noch 30 Prozent (entspricht dem Prozentsatz zum Ende der dritten Handelsperiode – gestartet wurde mit 80 Prozent) kostenlose Zertifikate. Dieser Prozentsatz wird bis 2030 auf 0 Prozent herabgesetzt. Folglich werden vermehrt Zertifikate zuzukaufen oder emissionsmindernde Techniken einzusetzen sein. Zertifikate, welche in der dritten Handelsperiode zugeteilt oder erworben wurden, können jedoch in die vierte Handelsperiode übernommen werden.

Das System der kostenlosen Zuteilungen wird flexibilisiert, um diese besser mit den aktuellen Produktionszahlen in Einklang bringen zu können.

Bereits jetzt sollten sich betroffene Anlagenbetreiber mit der Frage auseinandersetzen, ob für die von ihnen ausgeführte Tätigkeit ein Carbon-Leakage-Risiko besteht, und ob dadurch in der neuen Handelsperiode eine höhere Zuteilung kostenloser Zertifikate ermöglicht werden kann.

Was sollte bereits jetzt beachtet werden?

Zudem sollten vom Treibhausgas-Emissionshandel betroffene Betreiber bereits jetzt aktiv für eine solide Datenbasis der für die Beantragung von Zertifikaten zugrunde zu legenden Daten sorgen, da sich letztlich die Höhe der zukünftig zuzuteilenden kostenlosen Zertifikate auch an „historischen“ Produktionsdaten orientiert. Gerne unterstützen wir Sie bei der Bewertung der aktuell maßgeblichen Produktionsdaten.

Die Kostensteigerung bei CO2-Emissionen wird aber auch die Wirtschaftlichkeit von Energie­effizienzmaßnahmen erhöhen und bietet ggf. auch Wettbewerbschancen

Wir unterstützen Sie gerne

Stefan Hüsemann
Teamleiter
0561 96996-24

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