REMIT-Compliance & Energiedatenmanagement

Rechtssichere Umsetzung der REMIT-Meldepflichten im Strom- und Gasmarkt

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 (REMIT – Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency) gelten europaweit umfangreiche Transparenz- und Meldepflichten für Teilnehmer am Strom- und Gasmarkt. Ziel der Verordnung ist es, Marktmanipulation und Insiderhandel zu verhindern und einen transparenten Energiegroßhandelsmarkt sicherzustellen.

Viele Unternehmen sind sich jedoch nicht bewusst, dass sie von den REMIT-Vorgaben betroffen sind. Neben Energieerzeugern und Energiehändlern können auch Industrieunternehmen, Stadtwerke oder Unternehmen mit eigener Energieversorgung sowie Betriebe, die Energie an Dritte weitergeben, meldepflichtig sein.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu identifizieren und ein rechtssicheres REMIT-Compliance-Konzept für Ihr Unternehmen zu entwickeln.

Warum REMIT-Compliance immer wichtiger wird

Die Anforderungen der REMIT-Verordnung sind komplex und gehen weit über klassische Energiehandelsunternehmen hinaus. Bereits einzelne Energiehandelsverträge oder bestimmte Kraftwerksdaten können meldepflichtig sein.

Eine professionelle REMIT-Beratung bietet Ihnen:

Rechtssicherheit
Identifikation sämtlicher Meldepflichten nach der REMIT-Verordnung.

Compliance
Rechtskonforme Umsetzung der europäischen Transparenzvorschriften.

Risikominimierung
Vermeidung von Meldeverstößen und regulatorischen Risiken.

Effizienz
Strukturierte Prozesse für Datenerfassung und Meldungen.

Digitalisierung
Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Softwarelösungen für die automatisierte Datenübermittlung.

Welche Unternehmen sind von REMIT betroffen?

Die REMIT-Verordnung betrifft eine Vielzahl von Marktteilnehmern.

Hierzu gehören unter anderem:

Ob eine Meldepflicht besteht, hängt von der jeweiligen Tätigkeit und den abgeschlossenen Verträgen ab und sollte individuell geprüft werden.

Gesetzliche Grundlagen

Die Anforderungen ergeben sich insbesondere aus:

Unternehmen müssen je nach Sachverhalt sowohl Transaktionsdaten als auch sogenannte Fundamentaldaten melden.

Unsere Leistungen im Bereich REMIT

Wir unterstützen Unternehmen bei der rechtskonformen Umsetzung sämtlicher REMIT-Anforderungen.


Analyse der Meldepflichten

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen,


Identifikation meldepflichtiger Transaktionsdaten

Nicht jeder Energievertrag ist automatisch meldepflichtig.

Wir unterstützen Sie bei:


Prüfung der Fundamentaldaten

Neben Handelsgeschäften können auch technische Anlagendaten meldepflichtig sein.

Wir analysieren unter anderem:


Entwicklung eines REMIT-Compliance-Konzepts

Auf Grundlage der Analyse entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen ein individuelles REMIT-Konzept.

Dieses umfasst beispielsweise:

Damit schaffen wir eine belastbare Grundlage für eine dauerhaft rechtskonforme Umsetzung.


Unterstützung bei Softwarelösungen

Für die elektronische Übermittlung von REMIT-Daten arbeiten wir mit erfahrenen Technologiepartnern zusammen.

Wir unterstützen Sie bei:

Zusammenarbeit mit spezialisierten Softwarepartnern

Auf Basis des gemeinsam entwickelten REMIT-Konzepts können digitale Meldeprozesse effizient umgesetzt werden.

Hierbei arbeiten wir mit spezialisierten Softwareanbietern zusammen, die Lösungen für die elektronische Übermittlung von REMIT-Meldungen bereitstellen und Unternehmen bei der automatisierten Erfüllung ihrer Meldepflichten unterstützen.

Warum ein strukturiertes REMIT-Konzept sinnvoll ist

Die REMIT-Verordnung enthält zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen. Dadurch ist häufig bereits die Frage, ob überhaupt eine Meldepflicht besteht, nicht eindeutig zu beantworten.

Ein strukturiertes Compliance-Konzept hilft dabei,

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist REMIT?

REMIT ist die europäische Verordnung zur Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarktes. Sie verpflichtet bestimmte Marktteilnehmer zur Meldung von Handels- und Anlagendaten.


Wer ist von REMIT betroffen?

Neben Energiehändlern und Energieversorgern können auch Industrieunternehmen, Betreiber eigener Energieanlagen oder Unternehmen, die Energie an Dritte weitergeben, unter die Verordnung fallen.


Welche Daten müssen gemeldet werden?

Je nach Unternehmen können sowohl Transaktionsdaten aus Energiehandelsgeschäften als auch Fundamentaldaten zu Energieerzeugungsanlagen meldepflichtig sein.


Unterstützen Sie auch bei der Einführung interner Prozesse?

Ja. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein individuelles REMIT-Compliance-Konzept und unterstützen Sie bei der organisatorischen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.


Unterstützen Sie auch bei technischen Lösungen?

Ja. Gemeinsam mit erfahrenen Softwarepartnern begleiten wir Unternehmen bei der Auswahl und Einführung geeigneter Systeme zur elektronischen Datenübermittlung.

Ihre Ansprechpartner

Benjamin Harms
Teamleiter
0561 96996-25

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