Berichtspflichten
Umweltrechtliche Berichtspflichten fristgerecht und rechtssicher erfüllen
Unternehmen mit genehmigungsbedürftigen Anlagen unterliegen einer Vielzahl gesetzlicher Berichtspflichten. Nationale und europäische Vorschriften verpflichten Betreiber dazu, Emissionen, Anlagenzustände oder Umweltkennzahlen regelmäßig gegenüber Behörden zu dokumentieren und fristgerecht einzureichen.
Die BfU AG unterstützt Sie bei der Identifikation Ihrer Berichtspflichten, der fachgerechten Erstellung der erforderlichen Unterlagen sowie der termingerechten Übermittlung an die zuständigen Behörden.
Warum sind Berichtspflichten so wichtig?
Berichtspflichten dienen den Behörden als Grundlage zur Überwachung umweltrechtlicher Anforderungen und der Einhaltung gesetzlicher Betreiberpflichten.
Unvollständige, fehlerhafte oder verspätet eingereichte Berichte können zu Rückfragen, behördlichen Maßnahmen oder Bußgeldern führen. Darüber hinaus können bestimmte Berichtsinhalte im Rahmen des Umweltinformationsrechts veröffentlicht werden und damit öffentlich zugänglich sein.
Ein professionelles Berichtsmanagement schafft Rechtssicherheit und reduziert den internen Verwaltungsaufwand.
Typische Berichtspflichten
Wir unterstützen Unternehmen unter anderem bei folgenden Berichten:
| Berichtspflicht | Turnus / Frist |
|---|---|
| Mitteilung zum Anlagenbetrieb gemäß Zuteilungsverordnung (DEHSt) | jährlich bis 31.01. |
| Verifizierter Emissionsbericht (EU-Emissionshandel) | jährlich bis 31.03. |
| E-PRTR-Bericht | jährlich bis 31.05. |
| GFA-Bericht nach 13. bzw. 17. BImSchV | jährlich bis 31.05. |
| Emissionserklärung nach 11. BImSchV | alle 4 Jahre (31.05.) |
| Lösungsmittelbilanzen nach 31. BImSchV | jährlich bzw. behördlich vorgegeben |
| Verbesserungsbericht (DEHSt) | turnusmäßig bis 30.06. |
| Bericht nach § 31 BImSchG | jährlich bzw. nach behördlicher Vorgabe |
| Bericht nach § 7 IZÜV | jährlich bzw. nach behördlicher Vorgabe |
| Umwelterklärung nach EMAS | alle 3 Jahre mit jährlicher Aktualisierung |
Unsere Leistungen
Wir unterstützen Sie bei sämtlichen umweltrechtlichen Berichtspflichten – von der Prüfung Ihrer Verpflichtungen bis zur fristgerechten Einreichung.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
- Identifikation aller relevanten Berichtspflichten
- Prüfung gesetzlicher Fristen und Meldepflichten
- Erstellung und Plausibilisierung von Berichten
- Unterstützung bei der Datenerfassung und Dokumentation
- Kommunikation mit Behörden
- Begleitung bei Rückfragen und Nachforderungen
- Unterstützung bei elektronischen Meldeportalen (z. B. BUBE-Online)
- Integration der Berichtspflichten in bestehende Managementsysteme
FAQ
Vor allem Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie Unternehmen mit Pflichten aus dem Emissionshandel, Umwelt-, Energie- oder Wasserrecht müssen regelmäßig Berichte erstellen.
Versäumte Fristen oder unvollständige Angaben können zu behördlichen Rückfragen, Bußgeldern oder weiteren aufsichtsrechtlichen Maßnahmen führen. Zudem können bestimmte Berichtsinhalte öffentlich zugänglich sein.
Ja. Sie können unsere Unterstützung sowohl für einzelne Berichte als auch für die vollständige Betreuung aller wiederkehrenden Berichtspflichten in Anspruch nehmen.
Ja. Auf Wunsch integrieren wir Ihre Berichtspflichten in ein strukturiertes Compliance- und Fristenmanagement, beispielsweise über das Genehmigungs- und Rechtskataster von CertLex, sodass Fristen und Aufgaben jederzeit transparent nachverfolgt werden können.
Unterstützung für so ziemlich alle Fälle
Unternehmen stehen heute vor immer umfangreicheren regulatorischen, technischen und organisatorischen Anforderungen.
Die BfU AG unterstützt ihre Kunden mit interdisziplinären Leistungen in den Bereichen Managementsysteme, Nachhaltigkeit, Datenschutz, Brandschutz und Compliance.
Unser Ziel ist es, Unternehmen rechtssicher, wirtschaftlich und praxisnah bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen zu begleiten.
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