Anlagenbezogener Gewässerschutz
Rechtssichere Lösungen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Abwasseranlagen
Der Schutz von Oberflächengewässern und Grundwasser gehört zu den zentralen Anforderungen des betrieblichen Umweltschutzes. Unternehmen, die Abwasser einleiten oder mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, müssen umfangreiche wasserrechtliche Vorgaben erfüllen und ihre Anlagen entsprechend planen, errichten und betreiben.
Die BfU AG unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung aller Anforderungen des anlagenbezogenen Gewässerschutzes – von der Genehmigungsplanung über den sicheren Anlagenbetrieb bis hin zu wiederkehrenden Prüfungen und der Behördenkommunikation.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Die Anforderungen des anlagenbezogenen Gewässerschutzes betreffen insbesondere Unternehmen,
- die betriebliche Abwässer direkt oder indirekt einleiten,
- die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen betreiben,
- die wassergefährdende Stoffe lagern, abfüllen, herstellen oder verwenden,
- oder deren Anlagen nach den Vorgaben der AwSV prüfpflichtig sind.
Je nach Anlagenart ergeben sich unterschiedliche Anzeige-, Genehmigungs-, Prüf- und Betreiberpflichten.
Wasserrechtliche Anforderungen frühzeitig berücksichtigen
Je nach Betriebs- und Anlagensituation können unter anderem folgende Anforderungen bestehen:
- wasserrechtliche Erlaubnisse für Direkt- oder Indirekteinleitungen
- Genehmigungen für Abwasseranlagen
- Anforderungen nach der AwSV
- Einhaltung des Standes der Technik
- Anforderungen an Rückhalteeinrichtungen und Löschwasserrückhaltung
- Betreiberpflichten zur Dokumentation, Überwachung und Instandhaltung
Eine frühzeitige Prüfung schafft Planungssicherheit und hilft, spätere Nachforderungen oder Verzögerungen im Genehmigungsverfahren zu vermeiden.
Unsere Leistungen
Wir begleiten Unternehmen ganzheitlich bei der Umsetzung wasserrechtlicher Anforderungen und entwickeln wirtschaftliche sowie rechtskonforme Lösungen.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
- Prüfung wasserrechtlicher Anforderungen
- Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren für Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen
- Konzepte zur Niederschlagswasserbewirtschaftung
- Eignungsfeststellungen
- AwSV-Prüfungen durch anerkannte Sachverständige
- Konzepte zur Löschwasserrückhaltung
- Unterstützung bei der Verrechnung der Abwasserabgabe
- Erstellung von Anlagenkatastern
- Entwicklung von Überwachungs-, Wartungs- und Notfallkonzepten
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Unterstützung bei Behördenkommunikation und Genehmigungsverfahren
FAQ
Grundsätzlich alle Unternehmen, die Abwasser einleiten oder mit wassergefährdenden Stoffen umgehen. Welche konkreten Pflichten bestehen, hängt von Art, Größe und Nutzung der jeweiligen Anlage ab.
Ob eine AwSV-Prüfung vorgeschrieben ist, richtet sich nach der Art der Anlage sowie den gelagerten oder verwendeten wassergefährdenden Stoffen. Gerne prüfen wir, welche Anforderungen für Ihren Betrieb gelten.
Je nach Art der Abwasseranlage oder Einleitung können wasserrechtliche Erlaubnisse oder Genehmigungen erforderlich sein. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Durchführung der entsprechenden Verfahren.
Ja. Wir begleiten Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren, übernehmen die fachliche Abstimmung mit Behörden und unterstützen bei der Umsetzung sämtlicher Anforderungen des anlagenbezogenen Gewässerschutzes.
Unterstützung für so ziemlich alle Fälle
Unternehmen stehen heute vor immer umfangreicheren regulatorischen, technischen und organisatorischen Anforderungen.
Die BfU AG unterstützt ihre Kunden mit interdisziplinären Leistungen in den Bereichen Managementsysteme, Nachhaltigkeit, Datenschutz, Brandschutz und Compliance.
Unser Ziel ist es, Unternehmen rechtssicher, wirtschaftlich und praxisnah bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen zu begleiten.
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