Nachhaltigkeitszertifizierung SURE & REDcert
Nachhaltigkeitsnachweise für Biomasse rechtssicher umsetzen
Der Einsatz von Biomasse gewinnt für Unternehmen im Rahmen der Energiewende und der Dekarbonisierung zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig steigen jedoch die gesetzlichen Anforderungen an den Nachweis der Nachhaltigkeit.
Auf Grundlage der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II/III) sowie der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) müssen Betreiber bestimmter Anlagen die Nachhaltigkeit ihrer eingesetzten Biomasse nachweisen.
Wir unterstützen Sie bei der rechtskonformen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und begleiten Sie auf dem Weg zur erfolgreichen Zertifizierung innerhalb anerkannter Systeme wie SURE oder REDcert.
Warum Nachhaltigkeitszertifizierungen immer wichtiger werden
Nachhaltigkeitsnachweise sind heute weit mehr als eine formale Verpflichtung. Sie bilden die Grundlage für die Anerkennung biogener Brennstoffe im nationalen und europäischen Emissionshandel sowie für zahlreiche energierechtliche Förder- und Berichtspflichten.
Eine erfolgreiche Zertifizierung bietet Ihnen:
Rechtssicherheit
Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen aus RED II/III, BioSt-NachV und Biokraft-NachV.
Emissionsvorteile
Anrechnung biogener Brennstoffe mit einem Emissionsfaktor von Null – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Compliance
Rechtskonforme Nachweisführung gegenüber Behörden und Zertifizierungsstellen.
Wirtschaftlichkeit
Vermeidung unnötiger CO₂-Kosten durch korrekt anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise.
Zukunftssicherheit
Vorbereitung auf steigende regulatorische Anforderungen im nationalen und europäischen Emissionshandel.
Für welche Unternehmen ist eine Nachhaltigkeitszertifizierung relevant?
Die gesetzlichen Anforderungen betreffen insbesondere Betreiber von Anlagen, in denen Biomasse energetisch genutzt wird.
Dazu gehören unter anderem:
- Biomassekraftwerke
- Blockheizkraftwerke (BHKW)
- Betreiber von Biogasanlagen
- Betreiber von Biomethananlagen
- Altholzverbrennungsanlagen
- Industrieunternehmen mit Biomassefeuerungen
- Energieversorger
- Unternehmen im nationalen Emissionshandel (BEHG)
- Unternehmen im europäischen Emissionshandel (EU-ETS, EU-ETS 2, nEHS)
Gesetzliche Grundlagen
Die Nachhaltigkeitsanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
- Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II/III)
- EU-Richtlinie 2018/2001
- Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)
- Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV)
- Monitoring-Verordnung (MVO)
- Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
- Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
- Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030)
Je nach Brennstoffart und Anlagenkonstellation gelten unterschiedliche Anforderungen, die individuell bewertet werden müssen.
Unsere Leistungen im Bereich Nachhaltigkeitszertifizierung
Wir begleiten Sie umfassend bei der Umsetzung sämtlicher Anforderungen an Nachhaltigkeitsnachweise.
Prüfung der Zertifizierungspflicht
Wir analysieren Ihre Anlage und prüfen,
- ob eine Zertifizierung erforderlich ist,
- welche gesetzlichen Anforderungen gelten,
- welche Anforderungen für die jeweilige Biomasse gelten,
- und welches Zertifizierungssystem anzuwenden ist.
Unterstützung bei der SURE- oder REDcert-Zertifizierung
Wir begleiten Sie während des gesamten Zertifizierungsprozesses.
Unsere Leistungen:
- Analyse der Ausgangssituation
- Bewertung der eingesetzten Biomasse
- Prüfung der Nachhaltigkeitskriterien
- Unterstützung bei der Dokumentation
- Vorbereitung der Zertifizierung
- Begleitung der Audits
Beratung zum nationalen Emissionshandel (BEHG, nEHS)
Für Unternehmen im nationalen Emissionshandel gelten besondere Anforderungen hinsichtlich der Anerkennung biogener Brennstoffe.
Wir unterstützen Sie bei:
- Nachhaltigkeitsnachweisen
- Emissionsberichterstattung
- Anforderungen nach EBeV 2030
- Dokumentation gegenüber der DEHSt
- Anerkennung biogener Emissionen
Beratung zum europäischen Emissionshandel (EU-ETS, EU-ETS 2)
Seit Inkrafttreten der Monitoring-Verordnung gelten verschärfte Anforderungen für Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen.
Wir unterstützen Sie bei:
- Anforderungen nach TEHG
- Monitoring-Verordnung (MVO)
- Biomassenachweisen
- Emissionsberichten
- Kommunikation mit Behörden und Prüfstellen
Warum eine Zertifizierung entscheidend ist
Seit den verschärften Vorgaben dürfen Betreiber biogene Brennstoffe im europäischen Emissionshandel nur noch dann mit einem Emissionsfaktor von Null ansetzen, wenn die Nachhaltigkeit der Biomasse ordnungsgemäß nachgewiesen wurde.
Auch im nationalen Emissionshandel nach dem BEHG gelten vergleichbare Anforderungen.
Fehlende oder unvollständige Nachhaltigkeitsnachweise können dazu führen, dass Biomasse emissionsrechtlich wie fossile Brennstoffe behandelt wird und zusätzliche CO₂-Kosten entstehen.
Anerkannte Zertifizierungssysteme
Je nach Einsatzbereich erfolgt der Nachhaltigkeitsnachweis über anerkannte Zertifizierungssysteme.
Hierzu gehören insbesondere:
- SURE
- REDcert
Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt unter anderem von der Art der eingesetzten Biomasse, der Lieferkette sowie dem jeweiligen Anwendungsbereich ab.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann benötige ich eine Nachhaltigkeitszertifizierung?
Eine Zertifizierung ist erforderlich, wenn Biomasse unter gesetzlichen Nachhaltigkeitsanforderungen eingesetzt wird und entsprechende Nachweise für Förderungen oder den Emissionshandel erbracht werden müssen.
Welche Biomasse ist betroffen?
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Art der eingesetzten Biomasse, beispielsweise bei Biogas, Biomethan, Altholz oder anderen biogenen Brennstoffen.
Was ist der Unterschied zwischen SURE und REDcert?
Beide Systeme sind anerkannte Zertifizierungssysteme zum Nachweis der Nachhaltigkeit von Biomasse. Welches System anzuwenden ist, hängt vom jeweiligen Einsatzbereich und den regulatorischen Anforderungen ab.
Welche Bedeutung hat die Zertifizierung für den Emissionshandel oder das EEG?
Nur bei einem ordnungsgemäßen Nachhaltigkeitsnachweis können biogene Brennstoffe im nationalen oder europäischen Emissionshandel unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Emissionsfaktor von Null berücksichtigt werden.
Für die Förderung im EEG müssen bestimmte Anlagen (BHKWs mit einer FWL >2MW und Biomassenanlagen >20MW nach BioSt-NachV) eine Zertifizierung nachweisen.
Unterstützen Sie auch bei Audits?
Ja. Wir begleiten Unternehmen während des gesamten Zertifizierungsprozesses – von der Vorbereitung über die Dokumentation bis zur Unterstützung bei Audits und der Kommunikation mit Zertifizierungsstellen.
Warum mit uns zusammenarbeiten?
Wir verbinden langjährige Erfahrung im Umwelt- und Energierecht mit fundierter Expertise im nationalen und europäischen Emissionshandel.
Unser Ansatz:
- praxisnah
- rechtssicher
- effizient
- individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten
Wir unterstützen Sie sowohl bei der Nachhaltigkeitszertifizierung als auch bei den Anforderungen des BEHG und des EU-ETS – kompetent und aus einer Hand.
Bereit für den nächsten Schritt?
Ob SURE-, REDcert-, BEHG- oder EU-ETS-Anforderungen – wir begleiten Sie bei der rechtskonformen Umsetzung Ihrer Nachhaltigkeitsnachweise und unterstützen Sie auf dem Weg zu einer erfolgreichen Zertifizierung.
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