Ausgangszustandsbericht (AZB)
Rechtssichere Erstellung für IE-Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie
Für zahlreiche Industrieanlagen, die unter die Industrieemissionsrichtlinie (IED) fallen, ist im Rahmen von Genehmigungs- oder Änderungsverfahren die Erstellung eines Ausgangszustandsberichts (AZB) erforderlich. Der AZB dokumentiert den Zustand von Boden und Grundwasser vor Inbetriebnahme oder wesentlicher Änderung einer Anlage und bildet später die Grundlage für die Bewertung möglicher Boden- oder Grundwasserverunreinigungen.
Die BfU AG begleitet Unternehmen von der ersten Relevanzprüfung bis zur Erstellung des vollständigen Ausgangszustandsberichts und unterstützt bei der Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden.
Wann ist ein Ausgangszustandsbericht erforderlich?
Ein AZB ist grundsätzlich erforderlich, wenn eine IE-Anlage nach der 4. BImSchV errichtet oder wesentlich geändert wird und
- relevante gefährliche Stoffe verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden und
- eine mögliche Verunreinigung von Boden oder Grundwasser nicht ausgeschlossen werden kann.
Betroffen sind Anlagen, die im Anhang 1 der 4. BImSchV mit dem Kennzeichen „E“ versehen sind.
Nicht jede IE-Anlage benötigt automatisch einen vollständigen Ausgangszustandsbericht. Häufig kann bereits im Rahmen einer fachlichen Relevanzprüfung festgestellt werden, dass keine Berichtspflicht besteht.
Ziel des Ausgangszustandsberichts
Der Ausgangszustandsbericht dokumentiert den Zustand von Boden und Grundwasser vor Aufnahme oder Änderung des Anlagenbetriebs.
Im Falle einer späteren Stilllegung dient der AZB als Vergleichsmaßstab für den sogenannten Endzustandsbericht und bildet die Grundlage für die gesetzliche Rückführungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Eine sorgfältige und nachvollziehbare Erstellung schafft somit Rechtssicherheit – sowohl für das Genehmigungsverfahren als auch für den späteren Anlagenbetrieb.
Unsere Leistungen
Wir begleiten Unternehmen während des gesamten AZB-Prozesses – von der ersten Prüfung bis zur behördlichen Anerkennung.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
- Prüfung der AZB-Pflicht für IE-Anlagen
- Abgrenzung der relevanten Anlage nach der 4. BImSchV
- Identifikation relevanter gefährlicher Stoffe
- Bewertung der Stoffrelevanz und Mengen
- Prüfung der Verschmutzungsmöglichkeit von Boden und Grundwasser
- Einzelfallprüfungen nach AwSV durch unsere Sachverständigen
- Erstellung der Relevanzprüfung und Abstimmung mit den Behörden
- Unterstützung bei der Planung von Boden- und Grundwasseruntersuchungen
- Koordination externer Bodengutachter
- Auswertung der Untersuchungsergebnisse
- Erstellung des vollständigen Ausgangszustandsberichts (AZB)
FAQ
Nein. Ein AZB ist nur erforderlich, wenn relevante gefährliche Stoffe eingesetzt werden und eine Verschmutzung von Boden oder Grundwasser nicht ausgeschlossen werden kann. Dies wird zunächst im Rahmen einer Relevanzprüfung bewertet.
Der AZB ist Bestandteil des Genehmigungsverfahrens und muss grundsätzlich vor Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
Bei der Stilllegung wird der aktuelle Zustand von Boden und Grundwasser mit dem im Ausgangszustandsbericht dokumentierten Zustand verglichen. Daraus ergibt sich, ob eine Rückführungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz besteht.
Ja. Wir übernehmen die fachliche Relevanzprüfung, koordinieren erforderliche Boden- und Grundwasseruntersuchungen gemeinsam mit spezialisierten Bodengutachtern und erstellen den vollständigen Ausgangszustandsbericht einschließlich der Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden.
Unterstützung für so ziemlich alle Fälle
Unternehmen stehen heute vor immer umfangreicheren regulatorischen, technischen und organisatorischen Anforderungen.
Die BfU AG unterstützt ihre Kunden mit interdisziplinären Leistungen in den Bereichen Managementsysteme, Nachhaltigkeit, Datenschutz, Brandschutz und Compliance.
Unser Ziel ist es, Unternehmen rechtssicher, wirtschaftlich und praxisnah bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen zu begleiten.
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