Gefahrgutbeauftragte

Rechtssichere Organisation des Gefahrguttransports

Der Transport gefährlicher Güter unterliegt umfangreichen nationalen und internationalen Vorschriften. Unternehmen, die gefährliche Stoffe oder Güter versenden, befördern, verpacken, verladen oder empfangen, müssen ihre Prozesse rechtskonform organisieren und – abhängig von ihrer Tätigkeit – einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Die BfU AG unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung aller Anforderungen des Gefahrgutrechts – von der Prüfung der Bestellungspflicht über die Beratung bis hin zur Übernahme der Funktion als externer Gefahrgutbeauftragter.

Wann ist ein Gefahrgutbeauftragter erforderlich?

Ob ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden muss, richtet sich nach den Vorgaben der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) sowie den jeweils anzuwendenden Gefahrgutvorschriften wie ADR, RID oder ADN.

Nicht jedes Unternehmen ist automatisch zur Bestellung verpflichtet. Deshalb prüfen wir zunächst individuell, ob und in welchem Umfang für Ihren Betrieb eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten

Der Gefahrgutbeauftragte unterstützt das Unternehmen bei der sicheren und rechtskonformen Organisation aller Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter.

Er berät die Unternehmensleitung, überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und trägt dazu bei, Risiken sowie Haftungsgefahren im Gefahrguttransport zu minimieren.

Unsere Leistungen

Als externer Gefahrgutbeauftragter übernehmen wir unter anderem folgende Aufgaben:

FAQ

Nein. Die Verpflichtung hängt von Art und Umfang der Tätigkeiten mit gefährlichen Gütern sowie den geltenden gesetzlichen Ausnahmen ab. Wir prüfen für Sie, ob eine Bestellung erforderlich ist.

Ja. Die BfU AG übernimmt die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten vollständig als externe Dienstleistung und sorgt für eine kontinuierliche und rechtskonforme Betreuung.

Je nach Verkehrsträger gelten unterschiedliche Regelwerke, insbesondere ADR (Straße), RID (Schiene), ADN (Binnenschifffahrt), IMDG-Code (Seeschifffahrt) oder ICAO-TI/IATA-DGR (Luftverkehr).

Ja. Wir führen gesetzlich erforderliche Unterweisungen durch, schulen Mitarbeitende im sicheren Umgang mit Gefahrgut und unterstützen Unternehmen bei der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.

Unterstützung für so ziemlich alle Fälle

Unternehmen stehen heute vor immer umfangreicheren regulatorischen, technischen und organisatorischen Anforderungen.

Die BfU AG unterstützt ihre Kunden mit interdisziplinären Leistungen in den Bereichen Managementsysteme, Nachhaltigkeit, Datenschutz, Brandschutz und Compliance.

Unser Ziel ist es, Unternehmen rechtssicher, wirtschaftlich und praxisnah bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen zu begleiten.

Kann ich Ihnen helfen

Schreiben Sie uns kurz, was Sie bewegt — wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages.

Anja Resenberg-Bauer
Assistenz
0561 96996-68

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