AwSV
Rechtssicherer Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) bildet die bundesweit einheitliche Grundlage für den Schutz von Gewässern beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Sie regelt die Anforderungen an Planung, Errichtung, Betrieb, Prüfung und Stilllegung entsprechender Anlagen und definiert die Pflichten von Betreibern, Fachbetrieben und Sachverständigen.
Die BfU AG unterstützt Unternehmen und Privatpersonen bei der rechtskonformen Umsetzung der AwSV – von der Planung neuer Anlagen über wiederkehrende Prüfungen bis hin zur langfristigen Betreiberbetreuung.
Wer ist von der AwSV betroffen?
Die AwSV richtet sich an alle Betreiber von Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. Hierzu zählen unter anderem:
- Industrie- und Gewerbebetriebe
- Logistik- und Lagerunternehmen
- Tankanlagen und Heizölverbraucheranlagen
- Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe
- Betreiber von JGS- und Biogasanlagen
- Privatpersonen mit Heizöltankanlagen
Je nach Art und Größe der Anlage gelten unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich Planung, Dokumentation, Prüfungen und Betreiberpflichten.
Unsere Leistungen
Wir begleiten Sie in allen Fragen rund um die AwSV und unterstützen unter anderem bei:
- Prüfung der Anforderungen nach AwSV und Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Beratung zu Betreiberpflichten
- Unterstützung bei Planung und Errichtung von AwSV-Anlagen
- Wiederkehrende Prüfungen durch anerkannte Sachverständige
- Unterstützung bei Genehmigungs- und Behördenverfahren
- Erstellung erforderlicher Dokumentationen
- Vermittlung zertifizierter Fachbetriebe
- Beratung bei Umbauten, Erweiterungen und Stilllegungen
Für Privat- und Firmenkunden
Je nach Anlagentyp unterscheiden sich die gesetzlichen Anforderungen erheblich. Deshalb finden Sie auf den folgenden Seiten speziell auf Ihre Anforderungen zugeschnittene Informationen:
- Privatkunden – beispielsweise für Heizölverbraucheranlagen und private Tankanlagen
- Firmenkunden – für Industrie-, Gewerbe- und Produktionsbetriebe mit Anlagen nach AwSV
- AwSV-Sachverständige – Prüfungen, Gutachten und technische Bewertungen
- Zertifizierte Fachbetriebe – Informationen zu Fachbetrieben gemäß § 62 AwSV
FAQ
Die AwSV ist die bundesweit geltende Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Sie konkretisiert die Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und dient dem Schutz von Oberflächengewässern und Grundwasser.
Betroffen sind sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen, die Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, Behandeln oder Verwenden wassergefährdender Stoffe betreiben – beispielsweise Heizöltanks oder industrielle Tankanlagen.
Je nach Anlagentyp bestehen Anforderungen an Planung, Betrieb, Instandhaltung, Dokumentation sowie regelmäßige Prüfungen durch anerkannte Sachverständige.
Ja. Wir begleiten Sie von der Planung über Genehmigungsverfahren bis hin zu Prüfungen durch unsere anerkannten AwSV-Sachverständigen und unterstützen Sie dauerhaft bei der Einhaltung aller Betreiberpflichten.
Unterstützung für so ziemlich alle Fälle
Unternehmen stehen heute vor immer umfangreicheren regulatorischen, technischen und organisatorischen Anforderungen.
Die BfU AG unterstützt ihre Kunden mit interdisziplinären Leistungen in den Bereichen Managementsysteme, Nachhaltigkeit, Datenschutz, Brandschutz und Compliance.
Unser Ziel ist es, Unternehmen rechtssicher, wirtschaftlich und praxisnah bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen zu begleiten.
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