Abfallmanagement
Rechtssicherer Umgang mit Abfällen und nachhaltige Nutzung von Ressourcen
Ein professionelles Abfallmanagement umfasst weit mehr als die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen. Unternehmen stehen heute vor der Herausforderung, umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten, Entsorgungskosten zu optimieren und gleichzeitig Potenziale zur Verwertung und Ressourcenschonung zu nutzen.
Die BfU AG unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung aller Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsrechts – von der Einstufung und Bewertung von Abfällen über Genehmigungsverfahren bis hin zur Entwicklung wirtschaftlicher Entsorgungs- und Verwertungskonzepte.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Grundsätzlich ist jeder Abfallerzeuger für den rechtskonformen Umgang mit seinen Abfällen verantwortlich. Dabei ergeben sich zahlreiche Pflichten aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) sowie weiteren umweltrechtlichen Vorschriften.
Je nach Branche und Tätigkeit können zusätzlich Anforderungen an
- die Lagerung von Abfällen,
- die Behandlung oder Verwertung,
- den Transport,
- die Nachweisführung,
- sowie Genehmigungs- und Anzeigepflichten
bestehen.
Auch bei Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz spielt der ordnungsgemäße Umgang mit Abfällen eine wichtige Rolle.
Abfälle wirtschaftlich und rechtskonform managen
Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben bietet ein professionelles Abfallmanagement erhebliche wirtschaftliche Potenziale.
Durch die richtige Einstufung von Abfällen, die Optimierung von Stoffströmen und die Entwicklung geeigneter Verwertungsstrategien lassen sich Entsorgungskosten reduzieren und in vielen Fällen zusätzliche Erlöse erzielen.
Gleichzeitig schaffen Unternehmen die Grundlage für einen nachhaltigen und ressourcenschonenden Anlagenbetrieb.
Unsere Leistungen
Wir begleiten Unternehmen bei allen Fragestellungen rund um das betriebliche Abfallmanagement und entwickeln individuelle, rechtskonforme Lösungen.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
- Prüfung rechtlicher Anforderungen nach dem Kreislaufwirtschaftsrecht
- Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren nach BImSchG und Abfallrecht
- Erstellung von Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepten
- Einstufung und Bewertung von Abfällen nach AVV
- Juristische Bewertung des Abfallbegriffs sowie der Begriffe Lagerung und Behandlung
- Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit von Anlagen
- Entwicklung von Strategien zur Abfallvermeidung
- Optimierung von Stoffströmen und Verwertungskonzepten
- Marktanalysen und Vermarktungsmöglichkeiten für Wertstoffe
- Stellung externer Abfallbeauftragter
- Unterstützung bei Behördenkommunikation und Genehmigungsverfahren
FAQ
Grundsätzlich ist der Abfallerzeuger für die ordnungsgemäße Einstufung, Verwertung oder Beseitigung seiner Abfälle verantwortlich und muss die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Genehmigungs- oder Anzeigepflichten können insbesondere bei der Lagerung, Behandlung, Verwertung oder Beseitigung von Abfällen bestehen. Ob Ihr Betrieb betroffen ist, prüfen wir im Einzelfall.
Ja. Viele Abfälle besitzen einen Wertstoffcharakter und können nach entsprechender Bewertung verwertet oder vermarktet werden. Wir unterstützen Sie bei der Identifikation geeigneter Verwertungswege und Marktpotenziale.
Ja. Wir begleiten Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren nach dem BImSchG und Abfallrecht sowie die Kommunikation mit Behörden und unterstützen bei der Umsetzung aller Betreiberpflichten.
Unterstützung für so ziemlich alle Fälle
Unternehmen stehen heute vor immer umfangreicheren regulatorischen, technischen und organisatorischen Anforderungen.
Die BfU AG unterstützt ihre Kunden mit interdisziplinären Leistungen in den Bereichen Managementsysteme, Nachhaltigkeit, Datenschutz, Brandschutz und Compliance.
Unser Ziel ist es, Unternehmen rechtssicher, wirtschaftlich und praxisnah bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen zu begleiten.
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