Emissionserklärung nach der 11. BImSchV
Rechtssichere Erstellung und fristgerechte Übermittlung über BUBE-Online
Betreiber zahlreicher genehmigungsbedürftiger Anlagen sind verpflichtet, ihre Luftemissionen regelmäßig gegenüber der zuständigen Behörde zu erklären. Die Emissionserklärung erfolgt auf Grundlage des § 27 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der 11. BImSchV und wird bundesweit über das Portal BUBE-Online elektronisch eingereicht.
Die BfU AG unterstützt Unternehmen bei der vollständigen Erstellung der Emissionserklärung – von der Prüfung der Erklärungspflicht bis zur fristgerechten Übermittlung an die zuständige Behörde.
Wer muss eine Emissionserklärung abgeben?
Die Verpflichtung betrifft zahlreiche genehmigungsbedürftige Anlagen nach der 4. BImSchV. Ausgenommen sind lediglich Anlagen, bei denen aufgrund geringer Emissionen gesetzliche Ausnahmeregelungen greifen.
Ob Ihr Unternehmen erklärungspflichtig ist, prüfen wir gerne im Rahmen einer individuellen Bewertung.
Unsere Leistungen
Wir begleiten Sie während des gesamten Prozesses der Emissionserklärung und übernehmen unter anderem:
- Prüfung der Erklärungspflicht nach der 11. BImSchV
- Prüfung möglicher Befreiungstatbestände
- Zusammenstellung und Plausibilisierung der erforderlichen Betriebs- und Emissionsdaten
- Ermittlung von Emissionen auf Grundlage vorhandener Messungen oder Emissionsprognosen
- Unterstützung bei der Datenerfassung in BUBE-Online
- Prüfung der Stammdaten und Emissionsquellen
- Fristgerechte Erstellung und Übermittlung der Emissionserklärung
- Kommunikation mit den zuständigen Behörden
- Unterstützung bei Rückfragen oder Nachforderungen
Warum frühzeitig beginnen?
Je nach Anzahl der Anlagen, Emissionsquellen und verfügbaren Betriebsdaten kann die Erstellung einer Emissionserklärung einen erheblichen Aufwand verursachen.
Eine frühzeitige Zusammenstellung der erforderlichen Daten – beispielsweise Betriebszeiten, Stoffdurchsätze oder Emissionsmessungen – erleichtert die Bearbeitung erheblich und reduziert Rückfragen im Genehmigungsverfahren.
FAQ
Die Emissionserklärung ist grundsätzlich alle vier Jahre für das jeweilige Berichtsjahr zu erstellen, sofern für die Anlage eine Erklärungspflicht nach der 11. BImSchV besteht.
Die elektronische Übermittlung erfolgt bundesweit über das Behördenportal BUBE-Online (Betriebliche UmweltdatenBerichterstattung).
Je nach Anlage werden unter anderem Angaben zu Betriebszeiten, Stoffdurchsätzen, Emissionsquellen, Emissionsmessungen und betrieblichen Rahmendaten benötigt.
Ja. Wir begleiten unsere Kunden während des gesamten Verfahrens und übernehmen bei Bedarf auch die Kommunikation mit den zuständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.
Unterstützung für so ziemlich alle Fälle
Unternehmen stehen heute vor immer umfangreicheren regulatorischen, technischen und organisatorischen Anforderungen.
Die BfU AG unterstützt ihre Kunden mit interdisziplinären Leistungen in den Bereichen Managementsysteme, Nachhaltigkeit, Datenschutz, Brandschutz und Compliance.
Unser Ziel ist es, Unternehmen rechtssicher, wirtschaftlich und praxisnah bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen zu begleiten.
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