Industriestromsteuer

Entlastungsmöglichkeiten nutzen und Energiekosten nachhaltig senken

Die Stromsteuer gehört für viele Unternehmen zu den wesentlichen Energiekosten. Gleichzeitig bestehen für zahlreiche Betriebe Möglichkeiten, von Steuerentlastungen oder Steuerbegünstigungen zu profitieren. Die gesetzlichen Anforderungen sind jedoch komplex und unterliegen regelmäßigen Änderungen, sodass Unternehmen ihre Anspruchsvoraussetzungen regelmäßig überprüfen sollten.

Die BfU AG unterstützt Unternehmen dabei, steuerliche Entlastungspotenziale zu identifizieren, gesetzliche Anforderungen umzusetzen und Anträge rechtssicher vorzubereiten. Unser Ziel ist es, Ihre Energiekosten nachhaltig zu reduzieren und gleichzeitig die Einhaltung aller energierechtlichen Vorgaben sicherzustellen.

Wer kann von der Industriestromsteuer profitieren?

Je nach Branche, Produktionsprozess und Stromverbrauch bestehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Reduzierung der Stromsteuer.

Besonders relevant ist das Thema für:

  • Industrieunternehmen
  • produzierendes Gewerbe
  • energieintensive Betriebe
  • Unternehmen mit hohem Stromverbrauch
  • Betreiber energieintensiver Produktionsanlagen

Ob und in welchem Umfang Entlastungen möglich sind, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen sowie den betrieblichen Gegebenheiten ab.

Unsere Leistungen

Wir unterstützen Unternehmen unter anderem bei:


Rechtssicherheit und wirtschaftliche Vorteile

Fehlerhafte oder unvollständige Anträge können zu Verzögerungen oder dem Verlust möglicher Steuerentlastungen führen. Gleichzeitig ändern sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen regelmäßig.

Unsere Experten unterstützen Sie dabei, sämtliche Anforderungen rechtssicher umzusetzen und mögliche finanzielle Vorteile vollständig auszuschöpfen.

Ganzheitliche Beratung im Energierecht

Die Industriestromsteuer ist häufig eng mit weiteren energierechtlichen Themen verknüpft.

Deshalb beraten wir unsere Kunden auch zu:

Durch unseren interdisziplinären Beratungsansatz erhalten Sie sämtliche Leistungen aus einer Hand

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Industriestromsteuer

Insbesondere Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie energieintensive Betriebe können – abhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen – von Steuerbegünstigungen oder Entlastungen profitieren.

Ja. Wir begleiten Sie von der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen über die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen bis hin zur Antragstellung und Kommunikation mit den zuständigen Behörden.

Ja. Auch kleinere und mittelständische Unternehmen verfügen häufig über bislang ungenutzte Entlastungspotenziale. Eine individuelle Prüfung schafft schnell Klarheit.

Selbstverständlich. Wir unterstützen Sie auch bei Energieaudits, Energieeffizienzmaßnahmen, Emissionshandel, Umweltmanagementsystemen sowie weiteren energierechtlichen Fragestellungen.


Warum mit uns zusammenarbeiten?

Unsere Experten begleiten Unternehmen seit vielen Jahren bei der Umsetzung komplexer umweltrechtlicher Anforderungen. Wir verbinden regulatorisches Fachwissen mit praxisnahen Lösungen und unterstützen Sie bei allen Pflichten rund um den nationalen Brennstoffemissionshandel.

Unser Ansatz:

Von der Registrierung bis zur erfolgreichen Emissionsberichterstattung erhalten Sie bei uns alle Leistungen aus einer Hand.


Bereit für den nächsten Schritt?

Ob Kontoeröffnung, Überwachungsplan, Emissionsbericht oder Kommunikation mit der DEHSt – wir unterstützen Sie dabei, sämtliche Anforderungen des Brennstoffemissionshandels rechtskonform und effizient umzusetzen.

Jetzt unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren

Individuell. Rechtssicher. Zukunftsorientiert.

Durch unsere interdisziplinäre Beratung verbinden wir technische, rechtliche und wirtschaftliche Aspekte zu praxisnahen Lösungen für die Rohstoffindustrie.

Ihre Ansprechpartner

Alexander Kratzke
Projektleiter
0561 96996-49
Laura Pagel
Projektleiterin
0561 96996-83
Manuel Kurz
Teamleiter
0561 96996-17

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