Störfallverordnung
Rechtssichere Umsetzung der Anforderungen nach der 12. BImSchV
Unternehmen, die mit bestimmten Mengen gefährlicher Stoffe oder Gemische umgehen, unterliegen den Anforderungen der Störfallverordnung (12. BImSchV). Ziel der Verordnung ist es, schwere Unfälle zu verhindern und deren Auswirkungen auf Menschen, Umwelt und Sachwerte wirksam zu begrenzen.
Die Störfallverordnung setzt die europäische Seveso-III-Richtlinie in deutsches Recht um und stellt umfangreiche Anforderungen an Organisation, Anlagensicherheit und Notfallvorsorge. Wir unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen Pflichten zu identifizieren und rechtskonform umzusetzen.
Wann gilt die Störfallverordnung?
Ob ein Betrieb unter die Störfallverordnung fällt, hängt insbesondere von Art, Einstufung und Menge der vorhandenen gefährlichen Stoffe ab.
Dabei sind nicht nur eingesetzte Stoffe und Gemische zu berücksichtigen, sondern auch Stoffe, die bei Störungen oder Unfällen entstehen können. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Abfälle als störfallrelevante Stoffe eingestuft werden.
Eine frühzeitige Bewertung schafft Planungssicherheit und verhindert spätere Verzögerungen oder behördliche Auflagen.
Anforderungen an Störfallbetriebe
Betreiber störfallrelevanter Anlagen müssen umfangreiche organisatorische und technische Maßnahmen treffen, um Risiken zu minimieren und einen sicheren Anlagenbetrieb dauerhaft zu gewährleisten.
Je nach Betriebsbereich gehören hierzu unter anderem:
- Einführung eines Sicherheitsmanagementsystems
- Erstellung eines Konzepts zur Verhinderung von Störfällen
- Erstellung eines Sicherheitsberichts
- Einhaltung erforderlicher Sicherheitsabstände
- Alarm- und Gefahrenabwehrplanung
- Information der Behörden und Öffentlichkeit
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Dokumentation
Die konkreten Betreiberpflichten richten sich nach Art und Umfang des jeweiligen Betriebsbereichs.
Unsere Leistungen
Wir begleiten Unternehmen bei der Bewertung, Planung und Umsetzung sämtlicher Anforderungen der Störfallverordnung.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- Prüfung, ob Ihr Betrieb unter die Störfallverordnung fällt
- Ermittlung der Betreiberpflichten nach der 12. BImSchV
- Einstufung störfallrelevanter Stoffe und Gemische
- Ermittlung von Sicherheits- und Schutzabständen
- Durchführung von Ausbreitungsrechnungen
- Erstellung von Störfallkonzepten
- Erstellung und Fortschreibung von Sicherheitsberichten
- Einführung und Weiterentwicklung von Sicherheitsmanagementsystemen
- Erstellung von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen
- Unterstützung bei der Behördenkommunikation und Genehmigungsverfahren
Unser Vorgehen
Jedes Projekt wird individuell auf die Anforderungen des jeweiligen Genehmigungsverfahrens abgestimmt.
Unsere Leistungen umfassen dabei unter anderem:
- Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen
- Abstimmung des Untersuchungsumfangs mit Behörden und Auftraggeber
- Aufnahme und Auswertung aller erforderlichen Projektdaten
- Durchführung von Ausbreitungsrechnungen und Prognoseberechnungen
- Bewertung der Ergebnisse nach den geltenden Regelwerken
- Erstellung nachvollziehbarer Gutachten und Berichte
- Entwicklung geeigneter Minderungs- und Sanierungsmaßnahmen
- Begleitung der Behördenkommunikation
Rechtssicherheit für Ihren Störfallbetrieb
Ob Einstufung, Sicherheitsmanagement oder Behördenkommunikation – wir unterstützen Sie dabei, alle Anforderungen der Störfallverordnung effizient und rechtskonform umzusetzen und Ihren Anlagenbetrieb langfristig abzusichern.
Unterstützung für so ziemlich alle Fälle
Unternehmen stehen heute vor immer umfangreicheren regulatorischen, technischen und organisatorischen Anforderungen.
Die BfU AG unterstützt ihre Kunden mit interdisziplinären Leistungen in den Bereichen Managementsysteme, Nachhaltigkeit, Datenschutz, Brandschutz und Compliance.
Unser Ziel ist es, Unternehmen rechtssicher, wirtschaftlich und praxisnah bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen zu begleiten.
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