Störfallverordnung

Rechtssichere Umsetzung der Anforderungen nach der 12. BImSchV

Unternehmen, die mit bestimmten Mengen gefährlicher Stoffe oder Gemische umgehen, unterliegen den Anforderungen der Störfallverordnung (12. BImSchV). Ziel der Verordnung ist es, schwere Unfälle zu verhindern und deren Auswirkungen auf Menschen, Umwelt und Sachwerte wirksam zu begrenzen.

Die Störfallverordnung setzt die europäische Seveso-III-Richtlinie in deutsches Recht um und stellt umfangreiche Anforderungen an Organisation, Anlagensicherheit und Notfallvorsorge. Wir unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen Pflichten zu identifizieren und rechtskonform umzusetzen.

Wann gilt die Störfallverordnung?

Ob ein Betrieb unter die Störfallverordnung fällt, hängt insbesondere von Art, Einstufung und Menge der vorhandenen gefährlichen Stoffe ab.

Dabei sind nicht nur eingesetzte Stoffe und Gemische zu berücksichtigen, sondern auch Stoffe, die bei Störungen oder Unfällen entstehen können. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Abfälle als störfallrelevante Stoffe eingestuft werden.

Eine frühzeitige Bewertung schafft Planungssicherheit und verhindert spätere Verzögerungen oder behördliche Auflagen.

Anforderungen an Störfallbetriebe

Betreiber störfallrelevanter Anlagen müssen umfangreiche organisatorische und technische Maßnahmen treffen, um Risiken zu minimieren und einen sicheren Anlagenbetrieb dauerhaft zu gewährleisten.

Je nach Betriebsbereich gehören hierzu unter anderem:

Die konkreten Betreiberpflichten richten sich nach Art und Umfang des jeweiligen Betriebsbereichs.

Unsere Leistungen

Wir begleiten Unternehmen bei der Bewertung, Planung und Umsetzung sämtlicher Anforderungen der Störfallverordnung.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

Unser Vorgehen

Jedes Projekt wird individuell auf die Anforderungen des jeweiligen Genehmigungsverfahrens abgestimmt.

Unsere Leistungen umfassen dabei unter anderem:

Rechtssicherheit für Ihren Störfallbetrieb

Ob Einstufung, Sicherheitsmanagement oder Behördenkommunikation – wir unterstützen Sie dabei, alle Anforderungen der Störfallverordnung effizient und rechtskonform umzusetzen und Ihren Anlagenbetrieb langfristig abzusichern.

Unterstützung für so ziemlich alle Fälle

Unternehmen stehen heute vor immer umfangreicheren regulatorischen, technischen und organisatorischen Anforderungen.

Die BfU AG unterstützt ihre Kunden mit interdisziplinären Leistungen in den Bereichen Managementsysteme, Nachhaltigkeit, Datenschutz, Brandschutz und Compliance.

Unser Ziel ist es, Unternehmen rechtssicher, wirtschaftlich und praxisnah bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen zu begleiten.

Kann ich Ihnen helfen

Schreiben Sie uns kurz, was Sie bewegt — wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages.

Anja Resenberg-Bauer
Assistenz
0561 96996-68

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