Europäischer Emissionshandel (EU-ETS / TEHG)
Rechtssichere Unterstützung bei Emissionshandel, Berichterstattung und Zuteilungsverfahren
Der Europäische Emissionshandel (EU Emissions Trading System – EU-ETS) iist seit 2005 das zentrale Klimaschutzinstrument der Europäischen Union. Unternehmen, die emissionshandelspflichtige Anlagen betreiben, Luftfahrzeugbetreiber und Schifffahrtsunternehmen sind verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen zu überwachen, jährlich zu berichten und für jede emittierte Tonne CO₂ entsprechende Emissionsberechtigungen im EU-ETS 1einzureichen. Hinzu kommt ab dem Jahr 2025 mit dem EU-ETS 2 auch ein europäischer Brennstoffemissionshandel, welcher die Inverkehrbringer von Brennstoffen in die Pflicht nimmt. In Deutschland wird dieser den seit 2021 bestehenden nationalen Emissionshandel (nEHS) perspektivisch ablösen.
Mit der 4. Handelsperiode (2021–2030) wurden die Ziele, CO2 Emissionen der Industrie, der Luftfahrt und dem Seeverkehr zu reduzieren deutlich ambitionierter. Damit einher gingen sinkende kostenlose Zuteilungen, steigende Zertifikatspreise und umfangreiche Überwachungs- und Berichtspflichten. Hierzu gehören auch die Nachweise über den Einsatz nachhaltig zertifizierter Brennstoffe wie z.B. Biomethan und Biodiesel.
Dadurch stellt der EU-ETS 1 Anlagenbetreiber kontinuierlich vor erhebliche organisatorische und wirtschaftliche Herausforderungen.
Wir unterstützen Sie bei der rechtskonformen Umsetzung sämtlicher Anforderungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) sowie der europäischen Vorgaben – von der Erstellung von Überwachungsplänen bis zur Kommunikation mit der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt).
Warum der Europäische Emissionshandel immer anspruchsvoller wird
Die regulatorischen Anforderungen an emissionshandelspflichtige Unternehmen steigen kontinuierlich. Gleichzeitig führen sinkende kostenlose Zuteilungen und steigende CO₂-Preise zu einem wachsenden wirtschaftlichen Druck.
Eine professionelle Betreuung bietet Ihnen:
Rechtssicherheit
Erfüllung sämtlicher Anforderungen des TEHG sowie der Europäischen Emissionshandelsvorschriften.
Compliance
Fristgerechte Erstellung bzw. Überarbeitung von Überwachungsplänen, sowie der jährlichen Emissionsberichte.
Kostenoptimierung
Ausschöpfung bestehender Möglichkeiten bei der kostenlosen Zuteilung und staatlichen Entlastungsregelungen.
Planungssicherheit
Strukturierte Begleitung bei allen Melde-, Nachweis- und Dokumentationspflichten.
Effizienz
Entlastung Ihrer internen Ressourcen durch erfahrene Emissionshandelsexperten.
Welche Unternehmen sind vom EU-ETS betroffen?
Der Europäische Emissionshandel betrifft zahlreiche energieintensive Branchen.
Dazu gehören unter anderem:
- Energieerzeugungsanlagen ab 20 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung
- Papierindustrie
- Glasindustrie
- Metallerzeugung und Metallverarbeitung
- Chemische Industrie
- Zement- und Baustoffindustrie
- Abfallverbrennungsanlagen
- Weitere emissionshandelspflichtige Industrieanlagen
Alle betroffenen Betreiber sind verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen zu überwachen und jährlich gegenüber der Deutschen Emissionshandelsstelle nachzuweisen.
Gesetzliche Grundlagen
Die Anforderungen ergeben sich insbesondere aus:
- Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
- Emissionshandelsverordnung (EHV 2030)
- Monitoring-Verordnung (EU) 2018/2066
- EU-Zuteilungsverordnung (EU) 2019/331
- Emissionshandelsrichtlinie RL 2003/87/EG
Je nach Anlagenart und Tätigkeitsbereich gelten unterschiedliche Überwachungs-, Berichts- und Zuteilungspflichten.
Unsere Leistungen im Bereich Emissionshandel (TEHG)
Wir begleiten Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen umfassend bei der Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen.
Überwachungspläne
Der genehmigte Überwachungsplan bildet die Grundlage jeder Emissionsberichterstattung.
Wir unterstützen Sie bei:
- Erstellung neuer Überwachungspläne
- Anpassung bestehender Überwachungspläne
- Umsetzung der Anforderungen der Monitoring-Verordnung
- Abstimmung mit der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt)
Emissionsberichte
Jährlich sind Emissionsberichte fristgerecht zu erstellen und verifizieren zu lassen.
Unsere Leistungen:
- Datenerfassung
- Emissionsberechnungen
- Erstellung des Emissionsberichts gemäß § 5 TEHG
- Vorbereitung der Verifizierung
- Unterstützung bei Behördenrückfragen
Zuteilungsanträge
Die sorgfältige Beantragung kostenloser Zuteilung von Emissionsberechtigungen gewinnt vor dem Hintergrund steigender CO₂-Preise und sinkender Zuteilungsmengen zunehmend an Bedeutung.
Wir unterstützen Sie bei:
- Zuteilungsanträgen für Bestandsanlagen
- Anträgen neuer Marktteilnehmer
- Erstellung der erforderlichen Nachweise
- Kommunikation mit der DEHSt
Methodenpläne und Zuteilungsdatenberichte
Wir erstellen sämtliche Unterlagen, die für das Zuteilungsverfahren erforderlich sind.
Hierzu gehören insbesondere:
- Methodenpläne gemäß EU-Zuteilungsverordnung
- jährliche Zuteilungsdatenberichte
- Aktualisierung bestehender Unterlagen
- Dokumentation relevanter Anlagendaten
Nachhaltigkeitsnachweise für Biomasse
Seit 2023 dürfen biogene Brennstoffe im Europäischen Emissionshandel nur noch unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Emissionsfaktor von Null berücksichtigt werden.
Wir beraten Sie unter anderem zu:
- Nachhaltigkeitszertifizierungen nach SURE oder REDcert
- Anforderungen der Monitoring-Verordnung
- Dokumentation biogener Brennstoffe
- Anpassung von Überwachungsplänen
Unterstützung bei Entlastungsregelungen
Neben den regulären Verpflichtungen bestehen verschiedene Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung.
Wir unterstützen Sie bei:
- Anträgen auf nachträgliche Kompensation gemäß § 11 Abs. 2 BEHG
- Vermeidung von Doppelbelastungen zwischen EU-ETS und nationalem Emissionshandel
- Anträgen auf nachträgliche Kompensation gemäß § 11 Abs. 2 BEHG (durch den mit den Lieferanten vereinbarten Vorabzug gemäß § 7 Abs. 5 BEHG)
- Anträgen nach der Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) (Dies betrifft hauptsächlich Unternehmen, die selbst nicht EH-Pflichtig sind)
- Strompreiskompensation
- Beratung zu Förder- und Entlastungsmöglichkeiten
Kommunikation mit Behörden und Prüfstellen
Wir begleiten Sie während des gesamten Emissionshandelsverfahrens.
Unsere Leistungen:
- Kommunikation mit der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt)
- Abstimmung mit Umweltgutachtern und Prüfstellen
- Begleitung von Verifizierungen
- Unterstützung bei fachlichen Rückfragen
- Behördenkommunikation
Aktuelle Entwicklungen im Emissionshandel
Der Europäische Emissionshandel entwickelt sich kontinuierlich weiter.
Zu den wichtigsten Entwicklungen gehören u.a.:
- Die Einführung des CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism), welcher die Wettbewerbsfähigkeit der innerhalb des EU-ETS produzierten Güter vor günstigen Importen ohne CO2-Kosten schützen soll. Damit einher geht das Abschmelzen kostenloser Zuteilungsmengen
- Die neue Zuteilungsfähigkeit von elektrisch erzeugter Wärme ab der 2. Hälfte der 4. Handelsperiode, wodurch die Elektrifizierung von Herstellungsprozessen mit vor allem aus Erneuerbaren Energien gewonnenen Strom vorangetrieben werden soll
- Durch die RED III (EU 2023/2413) werden die bereits durch RED II (EU 2018/2001) eingeführten Voraussetzungen für den Einsatz von Biomasse mit Emissionsfaktor 0 strenger, vor allem in Bezug auf forstwirtschaftliche Biomasse
- die Aufnahme von Abfallverbrennungsanlagen in den Anwendungsbereich des EU-ETS 1, zunächst mit reiner Berichtspflicht
Der Emissionshandel ist fortlaufend Gegenstand des politischen Diskurses auf sämtlichen Ebenen und wird ständig überarbeitet und weiterentwickelt. Unternehmen sollten ihre Prozesse regelmäßig überprüfen, um regulatorische und wirtschaftliche Risiken frühzeitig zu minimieren.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer muss am Europäischen Emissionshandel teilnehmen?
Teilnahmepflichtig am EU-ETS 1 sind Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen in verschiedenen Industrie- und Energiebereichen, deren Tätigkeiten unter Teil A des Anhangs des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz fallen, sowie Luftfahrzeugbetreiber und Schifffahrtsunternehmen. Teilnahmepflichtig am EU-ETS 2 sind Unternehmen die Brennstoffe für die in Teil B des Anhangs genannten Tätigkeiten in Verkehr bringen.
Was ist ein Überwachungsplan?
Der Überwachungsplan beschreibt, wie Emissionen erfasst, berechnet und dokumentiert werden. Er muss von der Deutschen Emissionshandelsstelle genehmigt werden und bildet die Grundlage für die jährliche Emissionsberichterstattung.
Was passiert, wenn Berichte oder Zertifikate nicht fristgerecht eingereicht werden?
Verspätete oder fehlerhafte Berichte können zu erheblichen Sanktionen führen. Zudem müssen für sämtliche verursachten Emissionen ausreichend Emissionsberechtigungen abgegeben werden.
Welche Bedeutung haben SURE und REDcert?
Seit 2023 dürfen biogene Brennstoffe nur noch dann mit einem Emissionsfaktor von Null berücksichtigt werden, wenn ihre Nachhaltigkeit über ein anerkanntes Zertifizierungssystem – beispielsweise SURE oder REDcert – nachgewiesen wird.
Gibt es finanzielle Entlastungsmöglichkeiten?
Ja. Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen von verschiedenen Entlastungsregelungen profitieren, beispielsweise durch kostenlose Zuteilungen, Strompreiskompensation oder Ausgleichsmechanismen zur Vermeidung von Carbon Leakage.
Warum mit uns zusammenarbeiten?
Wir begleiten Unternehmen seit vielen Jahren im Europäischen Emissionshandel und verfügen über umfassende Erfahrung bei der Umsetzung nationaler und europäischer Emissionshandelsvorgaben.
Unser Ansatz:
- praxisnah
- rechtssicher
- wirtschaftlich
- individuell auf Ihre Anlage zugeschnitten
Von der ersten Antragstellung bis zur erfolgreichen Verifizierung begleiten wir Sie kompetent durch sämtliche Anforderungen des EU-ETS 1und 2.
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