Europäischer Emissionshandel (EU-ETS / TEHG)

Rechtssichere Unterstützung bei Emissionshandel, Berichterstattung und Zuteilungsverfahren

Der Europäische Emissionshandel (EU Emissions Trading System – EU-ETS) iist seit 2005 das zentrale Klimaschutzinstrument der Europäischen Union. Unternehmen, die emissionshandelspflichtige Anlagen betreiben, Luftfahrzeugbetreiber und Schifffahrtsunternehmen sind verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen zu überwachen, jährlich zu berichten und für jede emittierte Tonne CO₂ entsprechende Emissionsberechtigungen im EU-ETS 1einzureichen. Hinzu kommt ab dem Jahr 2025 mit dem EU-ETS 2 auch ein europäischer Brennstoffemissionshandel, welcher die Inverkehrbringer von Brennstoffen in die Pflicht nimmt. In Deutschland wird dieser den seit 2021 bestehenden nationalen Emissionshandel (nEHS) perspektivisch ablösen.

Mit der 4. Handelsperiode (2021–2030) wurden die Ziele, CO2 Emissionen der Industrie, der Luftfahrt und dem Seeverkehr zu reduzieren deutlich ambitionierter. Damit einher gingen sinkende kostenlose Zuteilungen, steigende Zertifikatspreise und umfangreiche Überwachungs- und Berichtspflichten. Hierzu gehören auch die Nachweise über den Einsatz nachhaltig zertifizierter Brennstoffe wie z.B. Biomethan und Biodiesel.

Dadurch stellt der EU-ETS 1 Anlagenbetreiber kontinuierlich vor erhebliche organisatorische und wirtschaftliche Herausforderungen.

Wir unterstützen Sie bei der rechtskonformen Umsetzung sämtlicher Anforderungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) sowie der europäischen Vorgaben – von der Erstellung von Überwachungsplänen bis zur Kommunikation mit der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt).

Warum der Europäische Emissionshandel immer anspruchsvoller wird

Die regulatorischen Anforderungen an emissionshandelspflichtige Unternehmen steigen kontinuierlich. Gleichzeitig führen sinkende kostenlose Zuteilungen und steigende CO₂-Preise zu einem wachsenden wirtschaftlichen Druck.

Eine professionelle Betreuung bietet Ihnen:

Rechtssicherheit
Erfüllung sämtlicher Anforderungen des TEHG sowie der Europäischen Emissionshandelsvorschriften.

Compliance
Fristgerechte Erstellung bzw. Überarbeitung von Überwachungsplänen, sowie der jährlichen Emissionsberichte.

Kostenoptimierung
Ausschöpfung bestehender Möglichkeiten bei der kostenlosen Zuteilung und staatlichen Entlastungsregelungen.

Planungssicherheit
Strukturierte Begleitung bei allen Melde-, Nachweis- und Dokumentationspflichten.

Effizienz
Entlastung Ihrer internen Ressourcen durch erfahrene Emissionshandelsexperten.

Welche Unternehmen sind vom EU-ETS betroffen?

Der Europäische Emissionshandel betrifft zahlreiche energieintensive Branchen.

Dazu gehören unter anderem:

Alle betroffenen Betreiber sind verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen zu überwachen und jährlich gegenüber der Deutschen Emissionshandelsstelle nachzuweisen.

Gesetzliche Grundlagen

Die Anforderungen ergeben sich insbesondere aus:

Je nach Anlagenart und Tätigkeitsbereich gelten unterschiedliche Überwachungs-, Berichts- und Zuteilungspflichten.

Unsere Leistungen im Bereich Emissionshandel (TEHG)

Wir begleiten Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen umfassend bei der Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen.


Der genehmigte Überwachungsplan bildet die Grundlage jeder Emissionsberichterstattung.

Wir unterstützen Sie bei:


Jährlich sind Emissionsberichte fristgerecht zu erstellen und verifizieren zu lassen.

Unsere Leistungen:


Die sorgfältige Beantragung kostenloser Zuteilung von Emissionsberechtigungen gewinnt vor dem Hintergrund steigender CO₂-Preise und sinkender Zuteilungsmengen zunehmend an Bedeutung.

Wir unterstützen Sie bei:


Wir erstellen sämtliche Unterlagen, die für das Zuteilungsverfahren erforderlich sind.

Hierzu gehören insbesondere:


Seit 2023 dürfen biogene Brennstoffe im Europäischen Emissionshandel nur noch unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Emissionsfaktor von Null berücksichtigt werden.

Wir beraten Sie unter anderem zu:


Neben den regulären Verpflichtungen bestehen verschiedene Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung.

Wir unterstützen Sie bei:


Wir begleiten Sie während des gesamten Emissionshandelsverfahrens.

Unsere Leistungen:

Aktuelle Entwicklungen im Emissionshandel

Der Europäische Emissionshandel entwickelt sich kontinuierlich weiter.

Zu den wichtigsten Entwicklungen gehören u.a.:

Der Emissionshandel ist fortlaufend Gegenstand des politischen Diskurses auf sämtlichen Ebenen und wird ständig überarbeitet und weiterentwickelt. Unternehmen sollten ihre Prozesse regelmäßig überprüfen, um regulatorische und wirtschaftliche Risiken frühzeitig zu minimieren.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Teilnahmepflichtig am EU-ETS 1 sind Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen in verschiedenen Industrie- und Energiebereichen, deren Tätigkeiten unter Teil A des Anhangs des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz fallen, sowie Luftfahrzeugbetreiber und Schifffahrtsunternehmen. Teilnahmepflichtig am EU-ETS 2 sind Unternehmen die Brennstoffe für die in Teil B des Anhangs genannten Tätigkeiten in Verkehr bringen.


Der Überwachungsplan beschreibt, wie Emissionen erfasst, berechnet und dokumentiert werden. Er muss von der Deutschen Emissionshandelsstelle genehmigt werden und bildet die Grundlage für die jährliche Emissionsberichterstattung.


Verspätete oder fehlerhafte Berichte können zu erheblichen Sanktionen führen. Zudem müssen für sämtliche verursachten Emissionen ausreichend Emissionsberechtigungen abgegeben werden.


Seit 2023 dürfen biogene Brennstoffe nur noch dann mit einem Emissionsfaktor von Null berücksichtigt werden, wenn ihre Nachhaltigkeit über ein anerkanntes Zertifizierungssystem – beispielsweise SURE oder REDcert – nachgewiesen wird.


Ja. Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen von verschiedenen Entlastungsregelungen profitieren, beispielsweise durch kostenlose Zuteilungen, Strompreiskompensation oder Ausgleichsmechanismen zur Vermeidung von Carbon Leakage.

Warum mit uns zusammenarbeiten?

Wir begleiten Unternehmen seit vielen Jahren im Europäischen Emissionshandel und verfügen über umfassende Erfahrung bei der Umsetzung nationaler und europäischer Emissionshandelsvorgaben.

Unser Ansatz:

Von der ersten Antragstellung bis zur erfolgreichen Verifizierung begleiten wir Sie kompetent durch sämtliche Anforderungen des EU-ETS 1und 2.

Ihre Ansprechpartner

Alexander Kratzke
Projektleiter
0561 96996-49
Laura Pagel
Projektleiterin
0561 96996-83
Manuel Kurz
Teamleiter
0561 96996-17

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