Schornsteinhöhenberechnungen
Rechtssichere Nachweise für Genehmigungsverfahren und Anlagenbetrieb
Die Ableitung von Abluft, Abgasen und Luftschadstoffen über Schornsteine oder Kamine unterliegt im Immissionsschutzrecht klaren technischen Anforderungen. Ziel ist es, Schadstoffe und Gerüche so abzuleiten, dass Mensch und Umwelt nicht beeinträchtigt werden und die gesetzlichen Immissionsgrenzwerte sicher eingehalten werden.
Im Rahmen von Genehmigungs-, Änderungs- oder Überwachungsverfahren verlangen Behörden daher häufig den Nachweis, dass die geplante oder bestehende Schornsteinhöhe den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Wir erstellen belastbare Schornsteinhöhengutachten und begleiten Sie bei der rechtssicheren Umsetzung der Anforderungen.
Wann sind Schornsteinhöhenberechnungen erforderlich?
Schornsteinhöhenberechnungen sind insbesondere erforderlich für:
- Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Änderungsverfahren bestehender Anlagen
- behördliche Nachforderungen im Anlagenbetrieb
- Erweiterungen oder Umbauten von Produktionsanlagen
- Neubau von Feuerungs- oder Prozessanlagen
Je nach Anlagentyp gelten unterschiedliche Anforderungen aus der TA Luft, der 1. BImSchV, der 13. BImSchV oder der 17. BImSchV.
Gesetzliche Anforderungen
Für genehmigungsbedürftige Anlagen schreibt die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) vor, dass Abgase so abzuleiten sind, dass ein ungestörter Abtransport mit der freien Luftströmung gewährleistet wird.
Hierbei sind unter anderem folgende Faktoren zu berücksichtigen:
- erforderliche Schornsteinmindesthöhe
- Emissionsmassenströme
- Abluftgeschwindigkeit
- Austrittstemperatur
- Schornsteindurchmesser
- Zusammenfassung mehrerer Emissionsquellen
- Gelände- und Gebäudeeinflüsse
Je nach Projekt können zusätzlich Ausbreitungsrechnungen erforderlich werden.
Unsere Leistungen
Wir unterstützen Unternehmen bei der Planung, Berechnung und Bewertung von Schornsteinanlagen sowie bei der Kommunikation mit den zuständigen Behörden.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
- Ermittlung der erforderlichen Schornsteinmindesthöhe nach TA Luft
- Erstellung von Schornsteinhöhengutachten
- Berechnungen im Rahmen von Genehmigungs- und Änderungsverfahren nach §§ 15 und 16 BImSchG
- Variantenberechnungen unter unterschiedlichen technischen Randbedingungen
- Bewertung bestehender Schornsteinhöhen und Ableitbedingungen
- Prüfung behördlicher Auflagen und Genehmigungsbescheide
- Entwicklung technischer Lösungsansätze zur Optimierung der Ableitbedingungen
Sichere Schornsteinplanung für einen rechtskonformen Anlagenbetrieb
Ob Neubau, Anlagenänderung oder behördliche Nachforderung – wir erstellen belastbare Schornsteinhöhengutachten und unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung einer rechtskonformen Ableitung von Abluft und Abgasen.
Unterstützung für so ziemlich alle Fälle
Unternehmen stehen heute vor immer umfangreicheren regulatorischen, technischen und organisatorischen Anforderungen.
Die BfU AG unterstützt ihre Kunden mit interdisziplinären Leistungen in den Bereichen Managementsysteme, Nachhaltigkeit, Datenschutz, Brandschutz und Compliance.
Unser Ziel ist es, Unternehmen rechtssicher, wirtschaftlich und praxisnah bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen zu begleiten.
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