IED-/BVT-Compliance
Rechtssichere Umsetzung immissionsschutzrechtlicher Anforderungen
Die Anforderungen an Industrieanlagen entwickeln sich kontinuierlich weiter. Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen müssen neue Vorgaben aus der Industrieemissionsrichtlinie (IED), den BVT-Schlussfolgerungen sowie der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) fortlaufend umsetzen und ihre Anlagen an den aktuellen Stand der Technik anpassen.
Neben technischen Maßnahmen gehören hierzu umfangreiche Betreiberpflichten wie Emissionserklärungen, Überwachungsprogramme, Genehmigungsverfahren sowie die Umsetzung neuer immissionsschutzrechtlicher Anforderungen.
Die BfU AG unterstützt Unternehmen bei der rechtssicheren Umsetzung dieser komplexen Anforderungen – von der ersten Bewertung bis zur erfolgreichen Behördenkommunikation.
Herausforderungen für Anlagenbetreiber
IED-Anlagen unterliegen besonderen Anforderungen hinsichtlich Emissionsbegrenzung, Überwachung und Dokumentation. Gleichzeitig führen neue BVT-Schlussfolgerungen regelmäßig dazu, dass bestehende Anlagen überprüft und gegebenenfalls technisch oder organisatorisch angepasst werden müssen.
Auch die TA Luft sowie weitere immissionsschutzrechtliche Regelwerke stellen hohe Anforderungen an Genehmigungsverfahren, Emissionsbegrenzungen und Betreiberpflichten.
Unsere Leistungen
Wir unterstützen Sie unter anderem bei:
- Umsetzung der Anforderungen aus IED-Richtlinie und BVT-Schlussfolgerungen
- Bewertung des Stands der Technik
- Prüfung bestehender Genehmigungen und Nebenbestimmungen
- Erstellung und Aktualisierung immissionsschutzrechtlicher Dokumentationen
- Unterstützung bei Emissionserklärungen nach § 27 BImSchG und der 11. BImSchV
- Datenerfassung und Übermittlung über BUBE-Online
- Kommunikation mit Behörden
- Unterstützung bei Änderungs- und Genehmigungsverfahren nach BImSchG
- Umsetzung neuer Anforderungen der TA Luft
- Entwicklung wirtschaftlicher und rechtssicherer Umsetzungskonzepte
Emissionserklärung nach der 11. BImSchV
Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen sind verpflichtet, ihre Luftemissionen regelmäßig nach § 27 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der 11. BImSchV zu erklären.
Wir begleiten Sie während des gesamten Prozesses – von der Prüfung der Erklärungspflicht bis zur fristgerechten elektronischen Übermittlung über BUBE-Online.
Dabei unterstützen wir unter anderem bei:
- Prüfung der Erklärungspflicht
- Ermittlung und Plausibilisierung der Emissionsdaten
- Datenerfassung in BUBE-Online
- Prüfung möglicher Befreiungstatbestände
- Beantragung von Fristverlängerungen
- Kommunikation mit der zuständigen Behörde
FAQ
Die Pflicht ergibt sich aus § 27 BImSchG in Verbindung mit der 11. BImSchV und betrifft bestimmte genehmigungsbedürftige Anlagen nach der 4. BImSchV.
Grundsätzlich erfolgt die Abgabe alle vier Jahre über das bundesweit einheitliche Portal BUBE-Online, sofern keine gesetzlichen Änderungen oder Ausnahmen greifen.
Ja. Wir begleiten Unternehmen bei der Umsetzung neuer BVT-Schlussfolgerungen, der Bewertung des Stands der Technik, der Anpassung bestehender Genehmigungen sowie bei allen immissionsschutzrechtlichen Betreiberpflichten.
Selbstverständlich. Wir begleiten unsere Kunden von der ersten Prüfung über die Erstellung der erforderlichen Unterlagen bis hin zur Kommunikation mit Behörden und der Umsetzung von Nebenbestimmungen.
Unterstützung für so ziemlich alle Fälle
Unternehmen stehen heute vor immer umfangreicheren regulatorischen, technischen und organisatorischen Anforderungen.
Die BfU AG unterstützt ihre Kunden mit interdisziplinären Leistungen in den Bereichen Managementsysteme, Nachhaltigkeit, Datenschutz, Brandschutz und Compliance.
Unser Ziel ist es, Unternehmen rechtssicher, wirtschaftlich und praxisnah bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen zu begleiten.
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