Lärmmessstelle
Bekanntgegebene Messstelle für Geräuschermittlungen nach § 29b BImSchG
Präzise Lärmmessungen, rechtssichere Gutachten und fundierte Immissionsprognosen
Lärm zählt zu den häufigsten Ursachen für Nutzungskonflikte zwischen Industrie, Gewerbe und der Nachbarschaft. Gleichzeitig stellen Genehmigungsverfahren, behördliche Überwachungen und gesetzliche Vorgaben hohe Anforderungen an die messtechnische Erfassung und Bewertung von Geräuschen.
Die BfU AG ist eine bekanntgegebene Messstelle nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Ermittlung von Geräuschen (Gruppe V). Wir unterstützen Unternehmen, Behörden und Planungsbüros mit normgerechten Lärmmessungen, Schallgutachten und Immissionsprognosen – von der ersten Bestandsaufnahme bis zur Entwicklung geeigneter Lärmschutzmaßnahmen.
Unsere Leistungen
Wir begleiten Sie bei allen Fragestellungen rund um Schallmessungen und Lärmprognosen.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
- Lärmmessungen an Industrie- und Gewerbeanlagen
- Emissions- und Immissionsmessungen
- Erstellung von Lärmgutachten nach TA Lärm
- Lärmprognosen und Ausbreitungsberechnungen
- Aufbau und Pflege von Lärmkatastern
- Schallleistungsmessungen von Maschinen und Anlagen
- Messungen tieffrequenter Geräusche
- Berechnung von Verkehrs- und Schienenlärm
- Beratung zum baulichen und technischen Schallschutz
- Entwicklung wirtschaftlicher Lärmminderungsmaßnahmen
Lärmmessungen für Genehmigungen und Behörden
Ob Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, Bauleitplanung oder behördliche Überwachung – belastbare Messdaten bilden die Grundlage für rechtssichere Entscheidungen.
Wir führen normgerechte Geräuschmessungen sowohl direkt an Emissionsquellen als auch an maßgeblichen Immissionsorten durch und erstellen nachvollziehbare Gutachten entsprechend den geltenden gesetzlichen und technischen Regelwerken.
Lärmkataster für Industrie und Gewerbe
Ein Lärmkataster ermöglicht die systematische Erfassung sämtlicher relevanter Schallquellen eines Betriebes.
Durch die kontinuierliche Dokumentation lassen sich Hauptlärmquellen identifizieren, Veränderungen frühzeitig erkennen und gezielte Maßnahmen zur Lärmminderung entwickeln.
Unsere Lärmkataster dienen unter anderem als Grundlage für:
- Genehmigungsverfahren
- Erweiterungsplanungen
- Investitionsentscheidungen
- Behördenkommunikation
- betriebliche Lärmminderungsprogramme
Akustische Kamera – Lärm sichtbar machen
Modernste Messtechnik ermöglicht heute die Visualisierung von Schallquellen.
Mit unserer akustischen Kamera werden Schallwellen über ein Mikrofonarray erfasst und als farbige Schallkarte dargestellt. Dadurch können selbst komplexe Geräuschquellen schnell lokalisiert und bewertet werden.
Die Visualisierung erleichtert insbesondere:
- die Ursachenanalyse bei Lärmproblemen,
- die Optimierung technischer Anlagen,
- die Planung von Schallschutzmaßnahmen,
- die Dokumentation gegenüber Behörden und Auftraggebern.
Moderne Messtechnik und akkreditierte Qualität
Unsere Lärmmessstelle arbeitet nach den Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025 und verfügt über modernste Messtechnik entsprechend dem aktuellen Stand der Technik.
Durch standardisierte Prüfverfahren, qualifiziertes Fachpersonal und ein umfassendes Qualitätsmanagement gewährleisten wir reproduzierbare und rechtssichere Messergebnisse.
Warum BfU AG?
Unsere Kunden profitieren von:
- bekanntgegebener Messstelle nach § 29b BImSchG
- langjähriger Erfahrung im Immissionsschutz
- akkreditierten Messverfahren
- modernster Messtechnik einschließlich akustischer Kamera
- interdisziplinärem Team aus Ingenieuren, Sachverständigen und Juristen
- praxisnahen Lösungen für Genehmigungs- und Überwachungsverfahren
FAQ
Lärmmessungen werden häufig im Rahmen von Genehmigungsverfahren, bei behördlichen Auflagen, Nachbarschaftsbeschwerden oder zur Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte erforderlich.
Ein Lärmkataster dokumentiert sämtliche relevanten Schallquellen eines Betriebes. Es dient als Grundlage für Schallgutachten, Lärmminderungsmaßnahmen und zukünftige Genehmigungsverfahren.
Die akustische Kamera macht Schallquellen sichtbar. Dadurch lassen sich Lärmursachen deutlich schneller identifizieren und geeignete Maßnahmen gezielt planen.
Ja. Wir erstellen vollständige Lärmgutachten, Immissionsprognosen und Ausbreitungsrechnungen nach den einschlägigen gesetzlichen und technischen Regelwerken.
Selbstverständlich. Wir begleiten unsere Kunden von der Messplanung über die Gutachtenerstellung bis zur Kommunikation mit Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.
Unterstützung für so ziemlich alle Fälle
Unternehmen stehen heute vor immer umfangreicheren regulatorischen, technischen und organisatorischen Anforderungen.
Die BfU AG unterstützt ihre Kunden mit interdisziplinären Leistungen in den Bereichen Managementsysteme, Nachhaltigkeit, Datenschutz, Brandschutz und Compliance.
Unser Ziel ist es, Unternehmen rechtssicher, wirtschaftlich und praxisnah bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen zu begleiten.
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