Ausbreitungsrechnungen & Immissionsprognosen

Fachgutachten nach TA Luft für Genehmigungs- und Planungsverfahren

Ausbreitungsrechnungen und Immissionsprognosen sind ein zentraler Bestandteil immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren. Sie dienen dazu, die Auswirkungen von Luftschadstoffen und Gerüchen auf die Umgebung zu bewerten und bilden eine wesentliche Grundlage für behördliche Entscheidungen.

Die BfU AG erstellt belastbare Immissionsprognosen nach den Anforderungen der TA Luft 2021 und unterstützt Unternehmen bei Genehmigungs-, Änderungs- und Planungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Wann sind Ausbreitungsrechnungen erforderlich?

Immissionsprognosen werden insbesondere dann benötigt, wenn neue Anlagen errichtet, bestehende Anlagen erweitert oder Emissionsquellen verändert werden.

Sie kommen unter anderem in folgenden Verfahren zum Einsatz:

Ziel ist der Nachweis, dass gesetzliche Immissionswerte eingehalten und nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt vermieden werden.

Unsere Leistungen

Wir erstellen fachgutachterliche Ausbreitungsrechnungen und Immissionsprognosen unter anderem für:

Dabei berücksichtigen wir unter anderem:

Geruchsimmissionsprognosen

Geruchsimmissionen spielen insbesondere bei Industrie-, Landwirtschafts-, Lebensmittel- oder Abfallanlagen eine wichtige Rolle.

Wir erstellen Geruchsprognosen nach den Vorgaben der TA Luft 2021 und bewerten die Geruchsbelastung für Wohn-, Misch- und Außenbereiche anhand der geltenden Beurteilungskriterien.

Dadurch lassen sich mögliche Nutzungskonflikte frühzeitig erkennen und geeignete Maßnahmen bereits im Genehmigungsverfahren entwickeln.

Unser Beratungsansatz

Eine Ausbreitungsrechnung ist weit mehr als die Anwendung einer Software. Entscheidend ist die fachliche Bewertung der Eingangsdaten sowie die richtige Interpretation der Ergebnisse.

Deshalb begleiten wir unsere Kunden bereits in der frühen Projektphase und unterstützen unter anderem durch:

FAQ

Ausbreitungsrechnungen werden insbesondere im Rahmen von Genehmigungs- und Änderungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz benötigt, wenn Emissionen von Luftschadstoffen oder Gerüchen zu bewerten sind.

Unsere Gutachten orientieren sich insbesondere am Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), der TA Luft 2021, der 39. BImSchV sowie den einschlägigen VDI-Richtlinien und dem jeweils aktuellen Stand der Technik.

Die Berechnungen erfolgen mit dem behördlich anerkannten Ausbreitungsmodell AUSTAL, das als Referenzmodell für Ausbreitungsrechnungen nach der TA Luft eingesetzt wird.

Ja. Neben der Erstellung der Gutachten begleiten wir unsere Kunden bei Behördenabstimmungen, Fachgesprächen und Genehmigungsverfahren und entwickeln bei Bedarf wirtschaftliche Lösungen zur Reduzierung von Immissionen.

Unterstützung für so ziemlich alle Fälle

Unternehmen stehen heute vor immer umfangreicheren regulatorischen, technischen und organisatorischen Anforderungen.

Die BfU AG unterstützt ihre Kunden mit interdisziplinären Leistungen in den Bereichen Managementsysteme, Nachhaltigkeit, Datenschutz, Brandschutz und Compliance.

Unser Ziel ist es, Unternehmen rechtssicher, wirtschaftlich und praxisnah bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen zu begleiten.

Kann ich Ihnen helfen

Schreiben Sie uns kurz, was Sie bewegt — wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages.

Anja Resenberg-Bauer
Assistenz
0561 96996-68

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