Diesjährige Überprüfungsfrist (19.08.2022) für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider nach § 14 der 42. BImSchV

Alle Bestandsanlagen (Verdunstungskühlanlagen, Kühlturme, Nassabscheider), die im Zeitraum 19. August 2015 bis 19. August 2017 in Betrieb genommen wurden, sind gemäß § 14 der 42. BImSchV bis spätestens zum 19. August 2022 hinsichtlich des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs zu überprüfen.

Gern möchten wir Sie an die diesjährige Überprüfungsfrist für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider nach § 14 der 42. BImSchV erinnern.

Alle Bestandsanlagen (Verdunstungskühlanlagen, Kühlturme, Nassabscheider), die im Zeitraum 19. August 2015 bis 19. August 2017 in Betrieb genommen wurden, sind gemäß § 14 der 42. BImSchV bis spätestens zum 19. August 2022 hinsichtlich des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs zu überprüfen.

Diese gesetzlich geforderte Überprüfung der Anlagen muss durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder durch eine akkreditierte Inspektionsstelle Typ A vorgenommen werden. Im Rahmen der Überprüfung wird die Anlage durch den Sachverständigen in Bezug auf den hygienischen Zustand und die korrekte Umsetzung der sich aus der 42. BImSchV ergebenden Anforderungen und Betreiberpflichten geprüft und beurteilt. Die Überprüfungsergebnisse werden in einem abschließenden Prüfbericht zusammengefasst und dem Betreiber und der zuständigen Behörde ausgestellt.

Die BfU AG kann Ihnen die Überprüfung Ihrer Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme oder Nassabscheider durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider anbieten. Mit unseren Sachverständigen an den Standorten Kassel und Halle (Saale) decken wir weite Teile des Bundesgebietes ab.

Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Manuel Kurz
Teamleiter
0561 96996-17

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