Geplante Novellierung der TA Luft – Was sind die wesentlichen Änderungen?

Am 16.12.2020 wurde der aktuelle Entwurf der TA Luft 2021 durch das Bundeskabinett beschlossen. Im Folgenden bedarf es der Zustimmung des Bundesrates. Ein endgültiger Beschluss der neuen TA Luft wird bereits für März 2021 erwartet. Vor diesem Hintergrund möchten wir über maßgebliche geplante Neuerungen informieren.

Am 16.12.2020 wurde der aktuelle Entwurf der TA Luft 2021 durch das Bundeskabinett beschlossen. Im Folgenden bedarf es der Zustimmung des Bundesrates. Ein endgültiger Beschluss der neuen TA Luft wird bereits für März 2021 erwartet. Vor diesem Hintergrund möchten wir über maßgebliche geplante Neuerungen informieren.

Die technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) ist ein Regelwerk zum BImSchG mit dem Ziel, Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen zu minimieren, um den Schutz der Allgemeinheit und Nachbarschaft sowie ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt​ zu gewährleisten.

Die aktuell gültige Version der TA Luft ist aus dem Jahr 2002. Da im Laufe der Jahre nicht nur neue Regelwerke der EU umgesetzt und Vollzugsempfehlungen der Länder ausgesprochen wurden, sondern sich auch der Stand der Technik deutlich weiterentwickelt hat, ist eine Überarbeitung und Anpassung der TA Luft erforderlich.

Aufgrund der vielseitigen Entwicklungen der letzten 20 Jahre sind einige umfangreiche Neuerungen geplant. Im Wesentlichen können folgende zentrale Aspekte festgehalten werden:

Nach Beschluss der TA Luft 2021 werden für die nach der 4. BImSchV genehmigungsbedürftigen Anlagen einige Änderungen und teilweise deutlich verschärfte Anforderungen aufkommen. Die TA Luft ist zwar als Verwaltungsvorschrift zunächst lediglich für die Behörde bindend, jedoch sind die Anforderungen im Genehmigungsverfahren bzw. mittels nachträglicher Anordnung bei den Betreibern einschlägig.

Die BfU empfiehlt den Betreibern, sich frühzeitig mit dem Novellierungsentwurf der TA Luft auseinanderzusetzen, um die betriebliche Planung dementsprechend ausrichten zu können. In diesem Zusammenhang sind auch Übergangsfristen zu eruieren.

Stefan Hüsemann
Teamleiter
0561 96996-24

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