Neuer Referentenentwurf des Energieeffizienzgesetzes veröffentlicht

Der neue Referentenentwurf bringt gegenüber der vorherigen Version einige Änderungen mit sich. Hier einige Eckpunkte: Der Referentenentwurf setzt stärker auf […]

Der neue Referentenentwurf bringt gegenüber der vorherigen Version einige Änderungen mit sich.

Hier einige Eckpunkte:

Der Referentenentwurf setzt stärker auf Flexibilität und weniger auf verpflichtende Maßnahmen. Insbesondere werden Anforderungen bzgl. der verpflichtenden Einführung von Managementsystemen deutlich abgeschwächt. Für Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch zwischen 7,5 und 23,6 GWh/Jahr bleibt offen, inwieweit sie ein Managementsystem einführen bzw. bereits begonnene Maßnahmen forstsetzen müssen oder darauf vertrauen können, dass die genannten Schwellenwerte abschließend im Gesetz verankert werden.

Wir unterstützen und beraten Sie gern in allen Fragen zum Energierecht und zur Einführung von Managementsystemen.

Bitte sprechen Sie uns an.

Susanne Hedicke
Projektleiterin
0345 686977-26

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