Neuigkeiten zur 11. BImSchV

Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) im Herbst 2025 auf ihrer 153. Sitzung beschlossen hat, die Berichtspflichten gemäß 11. BImSchV für das Berichtsjahr 2024 auszusetzen. Eine Abgabe der Emissionserklärung für das Berichtsjahr 2024 ist daher nicht mehr erforderlich.

Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) im Herbst 2025 auf ihrer 153. Sitzung beschlossen hat, die Berichtspflichten gemäß 11. BImSchV für das Berichtsjahr 2024 auszusetzen. Eine Abgabe der Emissionserklärung für das Berichtsjahr 2024 ist daher nicht mehr erforderlich.

Eine formelle Änderung der 11. BImSchV zur Aussetzung für das Berichtsjahr 2024 steht noch aus; diese wird derzeit jedoch vom Verordnungsgeber eingeleitet. Zudem findet aktuell eine Evaluation der 11. BImSchV statt, die Hinweise über die zukünftige Ausgestaltung der Verordnung geben soll.

Wir informieren Sie rechtzeitig, spätestens zum nächsten Berichtsjahr 2028, über die aktuelle Rechtslage.

Marco Kühn
Teamleiter
0345 686977-14

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