Schädlingsbekämpfung im Wandel – Neue gesetzliche Vorgaben für Rodentizide
Stress, Termindruck, ständige Erreichbarkeit: Psychische Belastung gehört unabhängig von Branche oder Betriebsgröße zum Arbeitsalltag. Die Fehlzeiten aufgrund psychischer Belastungen sind seit dem Jahr 2000 um mehr als 150 Prozent gestiegen. Für Unternehmen wird das Thema damit zu einer Aufgabe, die sich nicht länger ignorieren lässt.
Die rechtlichen Anforderungen an Biozide und Rodentizide entwickeln sich kontinuierlich weiter. Regelmäßige Änderungen von Wirkstoffen, Zulassungen und Anwendungs-bestimmungen machen es erforderlich, bestehende Schädlingsbekämpfungskonzepte regelmäßig zu überprüfen. Besonders betroffen sind aktuell antikoagulante Rodentizide (blutgerinnungshemmende Nagerbekämpfungsmittel), beispielsweise Produkte mit dem Wirkstoff Brodifacoum.
Wichtige Änderungen:
Die befallsunabhängige Dauerbeköderung ist nicht mehr zulässig. Rodentizide dürfen grundsätzlich nur nach dokumentierter Befallsermittlung eingesetzt werden
Das sollten Unternehmen jetzt prüfen
- Gültige Zulassung der Produkte
- Dokumentierter Befallsnachweis
- Keine Dauerbeköderung
- Nachvollziehbare Kontrollen
- Aktuelle Zulassungsauflagen eingehalten
| Früher | Heute |
| Dauerbeköderung möglich | Nicht mehr zulässig |
| Vorbeugender Ködereinsatz | Nicht mehr zulässig |
| Befall nachweisen | Erforderlich |
| Dokumentation | Erfoderlich |
Empfehlung
Lassen Sie sich von Ihrem Dienstleister die eingesetzten Produkte, deren Zulassung sowie das zugrunde liegende Monitoring- und Bekämpfungskonzept erläutern. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Schädlingsbekämpfung den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht und Beanstandungen bei Audits oder Behördenkontrollen vermieden werden.
Unser Tipp: Prüfen Sie bestehende Verträge und Bekämpfungskonzepte frühzeitig. Die Anforderungen im Biozidrecht ändern sich regelmäßig, eine regelmäßige Überprüfung schützt vor rechtlichen Risiken und unterstützt einen nachhaltigen Umwelt- und Gesundheitsschutz.