Überblick über die wesentlichen Änderungen des ADR für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

Das Jahr 2021 bringt einige Neuerungen mit sich – auch im Gefahrgutrecht. Zum 1. Januar 2021 traten die Änderungen der Anlagen A und B zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in Kraft.

Das Jahr 2021 bringt einige Neuerungen mit sich – auch im Gefahrgutrecht. Zum 1. Januar 2021 traten die Änderungen der Anlagen A und B zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in Kraft.

In diesem Newsletter geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Änderungen des ADR für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Die Übergangsfrist des aktuell noch gültigen ADR 2019 endet am 30. Juni 2021. Spätestens dann muss das ADR 2021 für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße angewendet werden.

Die vorgestellten Änderungen umfassen selbstverständlich nur einen Auszug des ADR 2021. Detaillierte Informationen zu den aktuellen Änderungen mit den entsprechenden Erläuterungen werden im Zusammenhang mit unserer Gefahrgutschulung: Unterweisung gemäß ADR 1.3 als Online-Seminar am 25. Februar 2021 vorgestellt.

Die wichtigsten Änderungen im ADR 2021 sind:

Verantwortung:

Neue UN-Nummern:

Beförderungspapier:

Lithiumionenbatterien:

Christian Schmidt
Projektleiter
0345 686977-15

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