Sachverständige nach 42. BImSchV

Gesetzliche Prüfungen für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider

Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen unterliegen den Anforderungen der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV). Ziel der Verordnung ist der Schutz von Mensch und Umwelt vor gesundheitlichen Risiken, insbesondere durch Legionellen.

Neben organisatorischen und technischen Betreiberpflichten schreibt die 42. BImSchV regelmäßige Prüfungen durch unabhängige Sachverständige vor. Wir unterstützen Sie dabei, alle gesetzlichen Anforderungen rechtssicher umzusetzen und den ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb nachzuweisen.

Betreiberpflichten nach der 42. BImSchV

Betreiber müssen zahlreiche organisatorische, technische und hygienische Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem:

Die Einhaltung dieser Anforderungen wird im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Sachverständigenprüfung überprüft.

Sachverständigenprüfung nach § 14 der 42. BImSchV

Gemäß § 14 der 42. BImSchV ist der ordnungsgemäße Betrieb prüfpflichtiger Anlagen grundsätzlich alle fünf Jahre durch einen qualifizierten Sachverständigen zu überprüfen.

Unsere Sachverständigen verfügen über die erforderliche Fachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit gemäß den Anforderungen der 42. BImSchV und prüfen, ob sämtliche Betreiberpflichten im Prüfzeitraum ordnungsgemäß erfüllt wurden.

Unsere Leistungen

Wir begleiten Sie von der Vorbereitung bis zur abgeschlossenen Sachverständigenprüfung.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

Umfang der Prüfung

Die Sachverständigenprüfung besteht aus einer Dokumentenprüfung sowie einer Vor-Ort-Begehung der Anlage.

Dabei werden unter anderem folgende Punkte bewertet:

Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen nachvollziehbaren Prüfbericht, der den zuständigen Behörden vorgelegt werden kann. Bei Bedarf unterstützen wir auch bei der Übermittlung über die Web-Anwendung KaVKA-42.BV.

Gesetzliche Prüfungen sicher und effizient durchführen

Ob Erstprüfung, Wiederholungsprüfung oder Unterstützung bei Betreiberpflichten – unsere Sachverständigen begleiten Sie kompetent bei allen Anforderungen der 42. BImSchV.

Unterstützung für so ziemlich alle Fälle

Unternehmen stehen heute vor immer umfangreicheren regulatorischen, technischen und organisatorischen Anforderungen.

Die BfU AG unterstützt ihre Kunden mit interdisziplinären Leistungen in den Bereichen Managementsysteme, Nachhaltigkeit, Datenschutz, Brandschutz und Compliance.

Unser Ziel ist es, Unternehmen rechtssicher, wirtschaftlich und praxisnah bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen zu begleiten.

Kann ich Ihnen helfen

Schreiben Sie uns kurz, was Sie bewegt — wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages.

Anja Resenberg-Bauer
Assistenz
0561 96996-68

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