Sachverständige nach 42. BImSchV
Gesetzliche Prüfungen für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider
Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen unterliegen den Anforderungen der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV). Ziel der Verordnung ist der Schutz von Mensch und Umwelt vor gesundheitlichen Risiken, insbesondere durch Legionellen.
Neben organisatorischen und technischen Betreiberpflichten schreibt die 42. BImSchV regelmäßige Prüfungen durch unabhängige Sachverständige vor. Wir unterstützen Sie dabei, alle gesetzlichen Anforderungen rechtssicher umzusetzen und den ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb nachzuweisen.
Betreiberpflichten nach der 42. BImSchV
Betreiber müssen zahlreiche organisatorische, technische und hygienische Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem:
- Durchführung regelmäßiger Nutzwasseranalysen
- Führung eines Betriebstagebuchs
- Erstellung und Aktualisierung einer Gefährdungsbeurteilung
- Einhaltung von Anzeige- und Meldepflichten
- Dokumentation sämtlicher Prüf- und Wartungsmaßnahmen
- Sicherstellung eines hygienisch einwandfreien Anlagenbetriebs
Die Einhaltung dieser Anforderungen wird im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Sachverständigenprüfung überprüft.
Sachverständigenprüfung nach § 14 der 42. BImSchV
Gemäß § 14 der 42. BImSchV ist der ordnungsgemäße Betrieb prüfpflichtiger Anlagen grundsätzlich alle fünf Jahre durch einen qualifizierten Sachverständigen zu überprüfen.
Unsere Sachverständigen verfügen über die erforderliche Fachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit gemäß den Anforderungen der 42. BImSchV und prüfen, ob sämtliche Betreiberpflichten im Prüfzeitraum ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Unsere Leistungen
Wir begleiten Sie von der Vorbereitung bis zur abgeschlossenen Sachverständigenprüfung.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Sachverständigenprüfung nach § 14 der 42. BImSchV
- Prüfung der Anlagendokumentation und Betreiberunterlagen
- Begehung und Bewertung des Anlagenzustands
- Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Prüfberichts
- Unterstützung bei der Behebung festgestellter Mängel
- Beratung zu Betreiberpflichten und rechtlichen Anforderungen
Umfang der Prüfung
Die Sachverständigenprüfung besteht aus einer Dokumentenprüfung sowie einer Vor-Ort-Begehung der Anlage.
Dabei werden unter anderem folgende Punkte bewertet:
- ordnungsgemäße Führung des Betriebstagebuchs
- Durchführung der vorgeschriebenen Legionellenuntersuchungen durch akkreditierte Prüflabore
- Durchführung der regelmäßigen betriebsinternen Nutzwasserkontrollen
- Vollständigkeit und Aktualität der Gefährdungsbeurteilung
- Einhaltung der baulichen und technischen Anforderungen
- Umsetzung der Betreiberpflichten nach der 42. BImSchV
Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen nachvollziehbaren Prüfbericht, der den zuständigen Behörden vorgelegt werden kann. Bei Bedarf unterstützen wir auch bei der Übermittlung über die Web-Anwendung KaVKA-42.BV.
Gesetzliche Prüfungen sicher und effizient durchführen
Ob Erstprüfung, Wiederholungsprüfung oder Unterstützung bei Betreiberpflichten – unsere Sachverständigen begleiten Sie kompetent bei allen Anforderungen der 42. BImSchV.
Unterstützung für so ziemlich alle Fälle
Unternehmen stehen heute vor immer umfangreicheren regulatorischen, technischen und organisatorischen Anforderungen.
Die BfU AG unterstützt ihre Kunden mit interdisziplinären Leistungen in den Bereichen Managementsysteme, Nachhaltigkeit, Datenschutz, Brandschutz und Compliance.
Unser Ziel ist es, Unternehmen rechtssicher, wirtschaftlich und praxisnah bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen zu begleiten.
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