Störfallbeauftragte
Kompetente Unterstützung für einen sicheren und rechtskonformen Anlagenbetrieb
Betreiber bestimmter immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen sind verpflichtet, einen Störfallbeauftragten zu bestellen. Ziel ist es, schwere Störfälle zu verhindern, Risiken frühzeitig zu erkennen und die Anlagensicherheit kontinuierlich zu verbessern.
Unsere erfahrenen Störfallbeauftragten unterstützen Unternehmen bei der Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Anforderungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Störfallverordnung (12. BImSchV). Als externer Ansprechpartner begleiten wir Sie dauerhaft bei allen Fragen rund um die Anlagensicherheit und übernehmen die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben des Störfallbeauftragten.
Wann ist ein Störfallbeauftragter erforderlich?
Die Pflicht zur Bestellung eines Störfallbeauftragten besteht für bestimmte genehmigungsbedürftige Anlagen, in denen gefährliche Stoffe in relevanten Mengen vorhanden sind oder vorhanden sein können.
Betroffen sind insbesondere Anlagen, die unter den Anwendungsbereich der Störfallverordnung fallen, beispielsweise:
- Lageranlagen für gefährliche Stoffe
- Flüssiggaslager
- Ammoniakkälteanlagen
- Chemieanlagen
- weitere störfallrelevante Betriebsbereiche
Der bestellte Störfallbeauftragte ist gegenüber der zuständigen Behörde anzuzeigen und unterstützt den Betreiber bei der sicheren und rechtskonformen Führung des Betriebs.
Unsere Leistungen
Als externe Störfallbeauftragte übernehmen wir unter anderem folgende Aufgaben:
- Beratung der Unternehmensleitung und der verantwortlichen Führungskräfte in allen Fragen der Anlagensicherheit
- Unterstützung bei der Erhaltung und kontinuierlichen Verbesserung der Anlagensicherheit
- Durchführung regelmäßiger Betriebsbegehungen und Störfallaudits
- Überwachung des ordnungsgemäßen und rechtskonformen Anlagenbetriebs
- Analyse von Störfällen sowie Ableitung geeigneter Präventionsmaßnahmen
- Information über relevante Änderungen gesetzlicher Anforderungen
- Unterstützung bei der Information der Öffentlichkeit gemäß § 11 der 12. BImSchV
- Begleitung von Behördeninspektionen und Unterstützung bei der Behördenkommunikation
Unterstützung bei der Sicherheitsdokumentation
Neben der laufenden Betreuung unterstützen wir Unternehmen bei der Erstellung und Fortschreibung der erforderlichen Dokumentation.
Hierzu gehören insbesondere:
- Sicherheitsberichte
- Konzepte zur Verhinderung von Störfällen
- Sicherheitsmanagementsysteme
- Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
- Brand- und Explosionsschutzkonzepte
- weitere sicherheitsrelevante Unterlagen nach der Störfallverordnung
Externe Störfallbeauftragte für Ihren Betrieb
Ob gesetzlich vorgeschriebene Bestellung, Unterstützung bei der Sicherheitsorganisation oder Begleitung von Behördenverfahren – wir übernehmen die Aufgaben des Störfallbeauftragten kompetent, unabhängig und praxisorientiert und sorgen für einen sicheren sowie rechtskonformen Anlagenbetrieb.
Unterstützung für so ziemlich alle Fälle
Unternehmen stehen heute vor immer umfangreicheren regulatorischen, technischen und organisatorischen Anforderungen.
Die BfU AG unterstützt ihre Kunden mit interdisziplinären Leistungen in den Bereichen Managementsysteme, Nachhaltigkeit, Datenschutz, Brandschutz und Compliance.
Unser Ziel ist es, Unternehmen rechtssicher, wirtschaftlich und praxisnah bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen zu begleiten.
Leistungen im Nachhaltigkeitsmanagement
Leistungs übersicht
Kontakt
Kann ich Ihnen helfen
Schreiben Sie uns kurz, was Sie bewegt — wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages.

Hier Erstgespräch vereinbaren: