Gefährdungsbeurteilungen für wehrtechnische Projekte
Risiken systematisch bewerten, Arbeitsschutz gewährleisten und gesetzliche Anforderungen erfüllen
Die sichere Verwendung wehrtechnischer Produkte beginnt bereits während der Entwicklung. Deshalb fordert das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) für zahlreiche Projekte eine systematische Gefährdungsbeurteilung, bevor ein Arbeitsmittel in Betrieb genommen werden darf.
Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, potenzielle Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, Risiken zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Dadurch werden Unfälle, Gesundheitsgefahren sowie spätere kostenintensive Anpassungen vermieden.
Die BfU AG unterstützt Hersteller und Auftragnehmer der Bundeswehr bei der Erstellung normgerechter Gefährdungsbeurteilungen gemäß den aktuellen Vorgaben des BAAINBw.
Warum eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist
Eine Gefährdungsbeurteilung stellt sicher, dass Arbeitsmittel während ihres gesamten Lebenszyklus sicher betrieben, gewartet und instandgesetzt werden können.
Sie schafft Transparenz über:
- mögliche Gefährdungen,
- bestehende Risiken,
- notwendige Schutzmaßnahmen,
- organisatorische Anforderungen,
- technische Sicherheitsmaßnahmen
- und verbleibende Restrisiken.
Damit bildet sie eine wichtige Grundlage für die sichere Inbetriebnahme und den späteren Betrieb wehrtechnischer Systeme.
Rechtliche Grundlagen
Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung erfolgt auf Grundlage der Bereichsvorschrift
C1-2010/0-7001 – „Gefährdungsbeurteilung sowie Feststellung der sicheren Inbetriebnahme im Rahmen des Customer Product Managements“
des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw).
Je nach Projekt werden zusätzlich weitere Anforderungen aus dem Arbeits-, Sicherheits- und Produktsicherheitsrecht berücksichtigt.
Unsere Leistungen im Bereich Gefährdungsbeurteilungen
Wir begleiten Sie während des gesamten Prozesses – von der ersten Risikoanalyse bis zur vollständigen Dokumentation.
Produktanalyse
Zu Beginn verschaffen wir uns einen umfassenden Überblick über das Arbeitsmittel und dessen vorgesehenen Einsatz.
Hierbei betrachten wir unter anderem:
- technische Eigenschaften
- Einsatzbedingungen
- Nutzergruppen
- Betriebsabläufe
- Wartungs- und Instandhaltungskonzepte
Ermittlung möglicher Gefährdungen
Wir analysieren sämtliche Gefährdungen, die während des gesamten Lebenszyklus auftreten können.
Hierzu gehören beispielsweise Gefährdungen bei:
- Betrieb
- Transport
- Montage
- Wartung
- Instandsetzung
- Demontage
- vorhersehbaren Fehlanwendungen
Risikobewertung
Auf Grundlage der identifizierten Gefährdungen bewerten wir die jeweiligen Risiken und priorisieren den erforderlichen Handlungsbedarf.
Dabei berücksichtigen wir unter anderem:
- Eintrittswahrscheinlichkeit
- Schadensausmaß
- Nutzungsbedingungen
- bestehende Schutzmaßnahmen
- relevante Rechtsvorschriften
Entwicklung geeigneter Schutzmaßnahmen
Für identifizierte Risiken entwickeln wir geeignete technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen nach dem S-T-O-P-Prinzip..
Hierzu gehören beispielsweise:
- technische Schutzmaßnahmen
- organisatorische Vorgaben
- Betriebsanweisungen
- Qualifikationsanforderungen
- Hinweise für die sichere Nutzung
Wirksamkeitskontrolle
Nach Umsetzung der Schutzmaßnahmen bewerten wir deren Wirksamkeit und dokumentieren verbleibende Restrisiken.
Dadurch wird sichergestellt, dass die festgelegten Maßnahmen ihre Schutzwirkung tatsächlich erfüllen.
Dokumentation
Wir erstellen eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.
Diese umfasst unter anderem:
- Produktbeschreibung
- Gefährdungsanalyse
- Risikobewertung
- Maßnahmenplanung
- Wirksamkeitsprüfung
- Beurteilungsergebnis
Warum eine frühzeitige Gefährdungsbeurteilung sinnvoll ist
Bereits während der Entwicklungsphase lassen sich zahlreiche Risiken vermeiden.
Eine frühzeitige Gefährdungsbeurteilung unterstützt Unternehmen dabei,
- Sicherheitsanforderungen frühzeitig umzusetzen,
- Entwicklungsrisiken zu minimieren,
- spätere Produktänderungen zu vermeiden,
- Zulassungsprozesse zu erleichtern,
- Dokumentationspflichten effizient zu erfüllen
- und die Arbeitssicherheit nachhaltig zu verbessern.
Unsere Erfahrung
Unsere Experten verfügen über langjährige Erfahrung bei der Bewertung technischer Arbeitsmittel sowie der Erstellung komplexer Gefährdungsbeurteilungen.
Dabei verbinden wir Fachwissen aus den Bereichen:
- Arbeitsschutz
- Produktsicherheit
- Wehrtechnik
- Umweltrecht
- technische Dokumentation
- Risikobewertung
zu einer ganzheitlichen Projektbetreuung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein systematisches Verfahren zur Identifikation und Bewertung möglicher Gefährdungen sowie zur Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Grundsätzlich sollte sie vor der Inbetriebnahme eines Arbeitsmittels erstellt werden. Bei wehrtechnischen Projekten beginnt sie häufig bereits während der Entwicklungsphase und wird projektbegleitend fortgeschrieben.
Berücksichtigt werden sämtliche Gefährdungen, die während Betrieb, Wartung, Instandsetzung, Transport, Montage, Demontage oder vorhersehbarer Fehlanwendung auftreten können.
Ja. Wir übernehmen auf Wunsch die vollständige Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung einschließlich der Bewertung und Wirksamkeitskontrolle der festgelegten Maßnahmen.
Unser Schwerpunkt dieser Leistung liegt auf Projekten im Umfeld des BAAINBw. Darüber hinaus verfügen wir über umfangreiche Erfahrung bei Gefährdungsbeurteilungen für industrielle Arbeitsmittel und technische Anlagen.
Unterstützung für so ziemlich alle Fälle
Unternehmen stehen heute vor immer umfangreicheren regulatorischen, technischen und organisatorischen Anforderungen.
Die BfU AG unterstützt ihre Kunden mit interdisziplinären Leistungen in den Bereichen Managementsysteme, Nachhaltigkeit, Datenschutz, Brandschutz und Compliance.
Unser Ziel ist es, Unternehmen rechtssicher, wirtschaftlich und praxisnah bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen zu begleiten.
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