Aktuelle Brandschutzkonzepte
Die Einrichtung eines effektiven Brandschutzes in produzierenden Betrieben ist für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens von großer Bedeutung.
Neben den wirtschaftlichen Schäden, die ein Brand mit sich führen kann, bedeutet ein Feuer immer auch ein hohes Risiko für die sich in den brennenden Gebäuden befindenden Menschen. Nicht zuletzt stellt daher der Brandschutz einen wesentlichen Teil der betrieblichen Sicherheit am Arbeitsplatz dar.
Die Einrichtung eines effektiven Brandschutzes in produzierenden Betrieben ist für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens von großer Bedeutung.
Neben den wirtschaftlichen Schäden, die ein Brand mit sich führen kann, bedeutet ein Feuer immer auch ein hohes Risiko für die sich in den brennenden Gebäuden befindenden Menschen. Nicht zuletzt stellt daher der Brandschutz einen wesentlichen Teil der betrieblichen Sicherheit am Arbeitsplatz dar.
Die Entwicklung von auf den jeweiligen Betreib zugeschnittenen, individuellen Brandschutzkonzepten ist daher für die Sicherheit im Unternehmen unerlässlich. Im Rahmen von Neubauvorhaben im Industriebbetrieb ist zudem regelmäßig davon auszugehen, dass die Erstellung eines Brandschutzkonzepts aufgrund bauordnungsrechtlicher Vorgaben gesetzlich verpflichtend ist.
Zudem trägt eine Umsetzung solcher Vorsorgemaßnahmen dazu bei, eine straf- oder aber auch zivilrechtliche Verfolgung der verantwortlichen Geschäftsführung auszuschließen.
Gerne informieren wir Sie daher über unsere Dienstleistungen im Bereich Brandschutz. Bitte sprechen Sie uns gerne bei Rückfragen an!
Dienstleistungen der BfU AG im Bereich Brandschutz:
- Risikobeurteilung zur Feststellung des betrieblichen Brandschutzbedarfs
- Erstellung von Brandschutzkonzepten für Sonderbauten auf Grundlage der Länderbauordnungen
- Beratung und gutachterliche Stellungnahmen bei der Planung des baulichen, technischen, betrieblichen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes
- Bewertung/Begutachtung von Ausführungen des vorbeugenden Brandschutzes
- Abstimmung mit der zuständigen Behörde/Brandschutzdienststelle
- Betreuung der Unternehmen bei der Brandsicherheitsschau auf Grundlage der Brandschutzgesetze der jeweiligen Bundesländer
- Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095, von Brandschutzordnungen nach DIN 14096, Flucht- und Rettungswegeplänen nach DIN ISO 23601 bzw. ASR A1.3., Alarmplänen und
- Ermittlung von Brandlasten und der Feuerwiderstandsdauer von Bauteilen auf der Grundlage der DIN 18230-1
- Nachweis raucharmer Schichten nach DIN 18232-2 für natürliche Rauchabzugsanlagen oder nach DIN 18232-5 für maschinelle Rauchabzugsanlagen
- Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe nach der Richtlinie (LöRuRL)
- Stellung eines externen Brandschutzbeauftragten und Brandschutzkontrollen im Betrieb
- Brandschutzschulung betrieblicher Mitarbeiter