Die neue EU-Batterieverordnung

Die neue EU-Verordnung 2023/1542 über Batterien und Altbatterien wurde am 28. Juli 2023 veröffentlicht und ist am 17. August 2023 in Kraft getreten. Sie gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der EU nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten, also am 18. Februar 2024, mit einigen Ausnahmen. Die Verordnung muss nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden. Die bisherigen, nationalen Gesetze (in Deutschland das Batteriegesetz) müssen jedoch mit den neuen Vorgaben der EU-Batterieverordnung harmonisiert werden.

Die neue EU-Verordnung 2023/1542 über Batterien und Altbatterien wurde am 28. Juli 2023 veröffentlicht und ist am 17. August 2023 in Kraft getreten. Sie gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der EU nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten, also am 18. Februar 2024, mit einigen Ausnahmen. Die Verordnung muss nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden. Die bisherigen, nationalen Gesetze (in Deutschland das Batteriegesetz) müssen jedoch mit den neuen Vorgaben der EU-Batterieverordnung harmonisiert werden.

Die bisherige Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren wird mit Wirkung zum 18. August 2025 aufgehoben. Einige Bestimmungen gelten jedoch weiterhin.

Eingearbeitet in die EU-Batterieverordnung sind die Vorgaben des neuen sog. Green Deals der EU, mit dem Klimaneutralität in der EU bis 2050 erreicht werden soll durch Ressourcenschonung und mehr Umwelt- und Klimaschutz.

Diese Verordnung enthält Anforderungen an die Nachhaltigkeit, Sicherheit, Kennzeichnung und Information, die das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Batterien in der europäischen Union ermöglichen. Darüber hinaus enthält sie die Mindestvorschriften für die erweiterte Herstellerverantwortung, die Sammlung und Behandlung von Altbatterien und für die verpflichtende Berichterstattung.

Im Folgenden sind einige der für Unternehmen relevantesten Änderungen und Neuerungen aufgeführt:

In Summe ergibt sich ein vielfältiges Pflichtenpaket, welches zumindest die Bereiche Material-Compliance, Produktsicherheit sowie Sorgfaltspflichten in der Lieferkette beinhaltet. Die BfU AG verfügt durch das langjährige Zusammenwirkung von Naturwissenschaftlern, Ingenieuren und Juristen über die geforderte Expertise, um Sie effizient und rechtssicher zu unterstützen. Wenden Sie sich gern mit Ihren Anliegen an

Franziska Dux
Projektleiterin
0561 96996-261

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