Die neue IED-Mantelverordnung & 45. BImSchV

Die regulatorische Landschaft für Industrieanlagen in Deutschland steht vor einem massiven Umbruch. Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1785 (IED-Novelle) in nationales Recht ist in vollem Gange, sorgt jedoch für erhebliche politische Diskussionen. Als Ihr Partner für Umweltrecht fassen wir die aktuellen Entwicklungen für Sie zusammen.

Die regulatorische Landschaft für Industrieanlagen in Deutschland steht vor einem massiven Umbruch. Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1785 (IED-Novelle) in nationales Recht ist in vollem Gange, sorgt jedoch für erhebliche politische Diskussionen. Als Ihr Partner für Umweltrecht fassen wir die aktuellen Entwicklungen für Sie zusammen.

1.     Der aktuelle Stand: Zeitplan unter Druck

Die EU schreibt eine Umsetzung der IED-Änderungsrichtlinie bis zum 1. Juli 2026 vor. Der aktuelle Referentenentwurf der Mantelverordnung (Stand Januar/Februar 2026) zur Änderung des BImSchG und der Einführung der 45. BImSchV stößt auf massiven Widerstand.

2.     Die „Wackel-Paragrafen“: Kritikpunkte des Bundesrates

Besonders drei Bereiche der neuen 45. BImSchV stehen aufgrund von „Goldplating“-Vorwürfen (Übererfüllung von EU-Vorgaben) im Fokus der Kritik:

3.     Neue Risiken: Transparenz und Sanktionen

Trotz der Debatten um Details stehen zwei zentrale Verschärfungen fest:

Fazit: Betriebliche Empfehlungen & Unterstützung durch die BfU Dr. Poppe AG

Abwarten ist die riskanteste Strategie. Wir unterstützen Sie beifolgenden Schritten:

  1. Gap-Analyse UMS: Prüfung Ihres bestehenden Systems (ISO 14001/EMAS) auf IED-Zusatzanforderungen.
  2. BVT-Compliance: Sicherstellung der Einhaltung aktueller BVT-Schlussfolgerungen.
  3. Strategische Begleitung: Frühzeitige Strukturierung von Transformationspfaden für künftige Genehmigungsverfahren.

Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch.

Manuel Kurz
Teamleiter
0561 96996-17

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