Novellierung der TA Luft in 2017 – Spotlight Schornsteinhöhe

Die Bundesregierung plant im kommenden Kalenderjahr 2017 die Novellierung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) von 2002. […]

Die Bundesregierung plant im kommenden Kalenderjahr 2017 die Novellierung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) von 2002. Hierzu liegt uns derzeit der Referentenentwurf der TA Luft 2017 mit Datum vom 09.09.2016 vor. Eine Umsetzung der Novelle in Mitte 2017 ist zu erwarten.


Die Novellierung umfasst u.a. folgende Anpassungen:

Spotlight: Schornsteinhöhenberechnung

Neben den oben beschriebenen Änderungen ergeben sich auch einschneiden Veränderungen in Bezug auf die Ermittlung von Schornsteinhöhen genehmigungsbedürftiger Anlagen. Hier soll ein neues, von der VDI-Richtlinie 3781 (bisheriges Berechnungsmodell) abweichendes Berechnungsmodell eingeführt werden. Konkret soll die Schornsteinhöhe zukünftig durch Anwendung eines stationären Ausbreitungsmodells und Berücksichtigung von maximal zulässigen bodennahen Schadstoffkonzentrationen erfolgen.

Nach derzeitiger Einschätzung ergeben sich durch das neue Berechnungsverfahren zumindest abweichende und ggf. höhere erforderliche Schornsteinhöhen, da neben den bisher üblichen physikalischen Parametern (Abluftrandbedingungen) auch geländebezogene Daten (Topografie) und die Meteorologie in der Schornsteinhöhenberechnung berücksichtigt werden sollen. Hieraus können ggf. erhebliche Sanierungsaufwände resultieren.

Anlagen, die die bisherigen Anforderungen der TA Luft 2002 an die Schornsteinmindesthöhenicht erfüllen, sollen auf Anordnung der Behörde frühzeitig saniert werden. Um Nachfragen und Anordnungen der Behörden und Regierungspräsidien frühzeitig zu begegnen sowie ggf. erhebliche Sanierungsaufwände zu vermeiden, empfiehlt sich die Überprüfung vorhandener Emissionsquellen/Schornsteine in Bezug auf die Einhaltung des aktuellen Stands der Technik (hier: Anforderungen der TA Luft 2002 an die Schornsteinmindesthöhe).

Durch die Novellierung der TA Luft ergeben sichfür Anlagenbetreiber zukünftig neue Anforderungen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Aus- und Bewertung dieser Anforderungen.

Darüber hinaus bieten wir auch


Stefan Hüsemann
Teamleiter
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