Die Novellierung der 17. BImSchV

Die Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen regelt die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Abfallverbrennungs- und Abfallmitverbrennungsanlagen und wurde am 16.02.2024 novelliert. Mit den Änderungen wurden die luftseitigen Anforderungen der BVT-Schlussfolgerung für die Abfallverbrennung vom 12.11.2019 umgesetzt.

Die Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen regelt die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Abfallverbrennungs- und Abfallmitverbrennungsanlagen und wurde am 16.02.2024 novelliert. Mit den Änderungen wurden die luftseitigen Anforderungen der BVT-Schlussfolgerung für die Abfallverbrennung vom 12.11.2019 umgesetzt.

Wesentliche Inhalte der erfolgten Novelle sind Folgende:

Die Anforderungen der Novelle gelten grundsätzlich für bestehende IE-Anlagen ab dem 04.12.2023 und für bestehende Nicht-IE-Anlagen ab dem 04.12.2025. Die Anforderungen aus zur Radioaktivitätsmessung, zur Einführung eines Umweltmanagementsystems, zum Jahresmittelwert sowie zur Energieeffizienz gelten für bestehende IE-Anlagen ebenfalls erst ab dem 04.12.2025.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zu den Änderungen zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

Vanessa Thiede
Projektleiterin
0345 686977-28

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