AwSV für Firmenkunden
Prüfung von Heizöltanks und Heizölverbraucheranlagen nach AwSV
Auch private Betreiber von Heizölverbraucheranlagen unterliegen den Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Ziel der Verordnung ist der Schutz von Boden und Grundwasser vor Verunreinigungen durch austretendes Heizöl.
Die BfU AG unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen Ihrer Heizölanlage und sorgt dafür, dass Ihre Anlage den aktuellen wasserrechtlichen Anforderungen entspricht.
Wer ist betroffen?
Die AwSV betrifft insbesondere Eigentümer von:
- Heizöltanks im Ein- und Mehrfamilienhaus
- oberirdischen Heizölverbraucheranlagen
- unterirdischen Heizöltankanlagen
- bestimmten Geothermie- und Erdwärmesondenanlagen
Je nach Größe und Standort der Anlage gelten unterschiedliche Betreiberpflichten und Prüffristen.
Welche Pflichten bestehen?
Als Betreiber einer Heizölverbraucheranlage sind Sie verpflichtet, den technisch sicheren Zustand Ihrer Anlage dauerhaft sicherzustellen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Anzeige bestimmter Anlagen bei der zuständigen Wasserbehörde
- Einhaltung der Anforderungen an den Gewässerschutz
- Durchführung sicherheitsrelevanter Arbeiten ausschließlich durch zertifizierte Fachbetriebe
- Prüfung der Anlage durch anerkannte AwSV-Sachverständige, sofern eine Prüfpflicht besteht
Prüfung Ihrer Heizölanlage
Je nach Anlagenart und Standort schreibt die AwSV unterschiedliche Prüfungen vor.
Hierzu gehören unter anderem:
- Prüfung vor der Inbetriebnahme
- Wiederkehrende Prüfungen
- Prüfungen nach wesentlichen Änderungen
- Prüfungen in Wasserschutzgebieten
Unsere anerkannten Sachverständigen prüfen Ihre Anlage fachgerecht und unterstützen Sie bei der Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen.
Unsere Leistungen
Wir unterstützen Privatkunden unter anderem mit folgenden Leistungen:
- AwSV-Prüfungen von Heizölverbraucheranlagen
- Prüfungen vor Inbetriebnahme
- Wiederkehrende Anlagenprüfungen
- Beratung zu Betreiberpflichten
- Unterstützung bei Behördenfragen
- Informationen zu Prüffristen und gesetzlichen Anforderungen
- Vermittlung zertifizierter AwSV-Fachbetriebe für Umbauten und Instandsetzungen
Geothermieanlagen
Auch für bestimmte Geothermie- und Erdwärmesondenanlagen können Prüfpflichten nach der AwSV bestehen.
Gerne beraten wir Sie, ob Ihre Anlage betroffen ist und welche Anforderungen einzuhalten sind.
Termin zur Anlagenprüfung vereinbaren
Sie möchten Ihre Heizölanlage prüfen lassen oder sind unsicher, ob für Ihre Anlage eine Prüfpflicht besteht?
Unsere Sachverständigen beraten Sie gerne und vereinbaren mit Ihnen kurzfristig einen Prüftermin.
Alternativ können Sie bequem unser Online-Anmeldeformular für die Prüfung Ihrer Heizölverbraucheranlage nutzen.
FAQ
Ob eine Prüfpflicht besteht, hängt unter anderem von der Größe der Anlage sowie davon ab, ob sie sich innerhalb oder außerhalb eines Wasserschutzgebiets befindet. Gerne prüfen wir dies für Sie.
Sicherheitsrelevante Arbeiten dürfen grundsätzlich nur von zertifizierten Fachbetrieben nach AwSV ausgeführt werden.
Die Prüfung erfolgt durch anerkannte Sachverständige gemäß AwSV. Unsere Sachverständigen verfügen über die erforderliche Anerkennung und langjährige Erfahrung.
Ja. Wir beraten Sie auch zu Prüfpflichten und wasserrechtlichen Anforderungen für Erdwärmesonden- und Geothermieanlagen gemäß AwSV.
Unterstützung für so ziemlich alle Fälle
Unternehmen stehen heute vor immer umfangreicheren regulatorischen, technischen und organisatorischen Anforderungen.
Die BfU AG unterstützt ihre Kunden mit interdisziplinären Leistungen in den Bereichen Managementsysteme, Nachhaltigkeit, Datenschutz, Brandschutz und Compliance.
Unser Ziel ist es, Unternehmen rechtssicher, wirtschaftlich und praxisnah bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen zu begleiten.
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