AwSV für Privatkunden

Prüfung von Heizöltanks und Heizölverbraucheranlagen nach AwSV

Auch private Betreiber von Heizölverbraucheranlagen unterliegen den Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Ziel der Verordnung ist der Schutz von Boden und Grundwasser vor Verunreinigungen durch austretendes Heizöl.

Die BfU AG unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen Ihrer Heizölanlage und sorgt dafür, dass Ihre Anlage den aktuellen wasserrechtlichen Anforderungen entspricht.

Wer ist betroffen?

Die AwSV betrifft insbesondere Eigentümer von:

Je nach Größe und Standort der Anlage gelten unterschiedliche Betreiberpflichten und Prüffristen.

Welche Pflichten bestehen?

Als Betreiber einer Heizölverbraucheranlage sind Sie verpflichtet, den technisch sicheren Zustand Ihrer Anlage dauerhaft sicherzustellen.

Hierzu gehören insbesondere:

Prüfung Ihrer Heizölanlage

Je nach Anlagenart und Standort schreibt die AwSV unterschiedliche Prüfungen vor.

Hierzu gehören unter anderem:

Unsere anerkannten Sachverständigen prüfen Ihre Anlage fachgerecht und unterstützen Sie bei der Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen.

Unsere Leistungen

Wir unterstützen Privatkunden unter anderem mit folgenden Leistungen:

Geothermieanlagen

Auch für bestimmte Geothermie- und Erdwärmesondenanlagen können Prüfpflichten nach der AwSV bestehen.

Gerne beraten wir Sie, ob Ihre Anlage betroffen ist und welche Anforderungen einzuhalten sind.

Termin zur Anlagenprüfung vereinbaren

Sie möchten Ihre Heizölanlage prüfen lassen oder sind unsicher, ob für Ihre Anlage eine Prüfpflicht besteht?

Unsere Sachverständigen beraten Sie gerne und vereinbaren mit Ihnen kurzfristig einen Prüftermin.

Alternativ können Sie bequem unser Online-Anmeldeformular für die Prüfung Ihrer Heizölverbraucheranlage nutzen.

FAQ

Ob eine Prüfpflicht besteht, hängt unter anderem von der Größe der Anlage sowie davon ab, ob sie sich innerhalb oder außerhalb eines Wasserschutzgebiets befindet. Gerne prüfen wir dies für Sie.

Sicherheitsrelevante Arbeiten dürfen grundsätzlich nur von zertifizierten Fachbetrieben nach AwSV ausgeführt werden.

Die Prüfung erfolgt durch anerkannte Sachverständige gemäß AwSV. Unsere Sachverständigen verfügen über die erforderliche Anerkennung und langjährige Erfahrung.

Ja. Wir beraten Sie auch zu Prüfpflichten und wasserrechtlichen Anforderungen für Erdwärmesonden- und Geothermieanlagen gemäß AwSV.

Unterstützung für so ziemlich alle Fälle

Unternehmen stehen heute vor immer umfangreicheren regulatorischen, technischen und organisatorischen Anforderungen.

Die BfU AG unterstützt ihre Kunden mit interdisziplinären Leistungen in den Bereichen Managementsysteme, Nachhaltigkeit, Datenschutz, Brandschutz und Compliance.

Unser Ziel ist es, Unternehmen rechtssicher, wirtschaftlich und praxisnah bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen zu begleiten.

Kann ich Ihnen helfen

Schreiben Sie uns kurz, was Sie bewegt — wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages.

Anja Resenberg-Bauer
Assistenz
0561 96996-68

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