CSR-Berichtspflicht (CSR-RUG)
Die Entwicklung von der CSR-Berichtspflicht zur modernen Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Während zunächst das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) die Grundlage für die nichtfinanzielle Berichterstattung bildete, werden diese Vorgaben heute schrittweise durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ersetzt.
Viele Unternehmen stehen deshalb vor der Frage, welche gesetzlichen Anforderungen aktuell gelten und welche Berichtspflichten künftig auf sie zukommen.
Die BfU AG unterstützt Unternehmen dabei, bestehende CSR-Berichtspflichten einzuordnen und den Übergang zur modernen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erfolgreich umzusetzen.
Was war die CSR-Berichtspflicht?
Mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) wurden erstmals große kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, neben finanziellen Kennzahlen auch über wesentliche Nachhaltigkeitsthemen zu berichten.
Die sogenannte nichtfinanzielle Erklärung konnte Bestandteil des Lageberichts oder eines gesonderten Nachhaltigkeitsberichts sein.
Welche Themen wurden berücksichtigt?
Die Berichterstattung umfasste insbesondere Informationen zu:
- Umweltbelangen
- Klimaschutz
- Energieverbrauch
- Wasserverbrauch
- Biodiversität
- Arbeitnehmerbelangen
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Menschenrechten
- Sozialbelangen
- Korruptionsprävention
- Compliance
Diese Themen bilden bis heute die Grundlage moderner Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Von CSR-RUG zur CSRD
Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurden die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich erweitert.
Im Vergleich zur bisherigen CSR-Berichtspflicht verlangt die CSRD unter anderem:
- wesentlich umfangreichere Berichtsinhalte,
- die Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS),
- eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse,
- eine externe Prüfung,
- deutlich mehr quantitative Kennzahlen,
- sowie eine stärkere Einbindung der gesamten Wertschöpfungskette.
Für viele Unternehmen bedeutet dies einen grundlegenden Wandel ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Unsere Leistungen
Wir unterstützen Unternehmen sowohl bei bestehenden als auch zukünftigen Berichtspflichten.
Prüfung der Berichtspflicht
Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen,
- welche gesetzlichen Anforderungen gelten,
- welche Übergangsregelungen relevant sind,
- und welche Berichtspflichten Ihr Unternehmen erfüllen muss.
Status- und Gap-Analyse
Wir bewerten den aktuellen Stand Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung und identifizieren Handlungsbedarf für die zukünftigen Anforderungen.
Unterstützung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Wir begleiten Unternehmen unter anderem bei:
- Nachhaltigkeitsstrategien
- Wesentlichkeitsanalysen
- ESRS-Berichterstattung
- freiwilligen Nachhaltigkeitsberichten
- VSME
- GRI
- EU-Taxonomie
Übergang zur CSRD
Unternehmen, die bisher nach CSR-RUG berichtet haben, unterstützen wir beim Übergang zur neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Warum frühzeitig handeln?
Auch Unternehmen, die heute noch nicht unmittelbar berichtspflichtig sind, werden zunehmend mit Nachhaltigkeitsanforderungen konfrontiert.
Insbesondere
- Banken,
- Investoren,
- Kunden,
- Lieferketten
- und öffentliche Auftraggeber
fordern immer häufiger belastbare ESG-Informationen.
Eine frühzeitige Vorbereitung schafft Planungssicherheit und reduziert den späteren Umsetzungsaufwand.
FAQ
Die bisherigen Regelungen werden schrittweise durch die CSRD ersetzt. Welche Vorschriften im Einzelfall gelten, hängt von Unternehmensgröße, Berichtsjahr und den jeweils geltenden gesetzlichen Übergangsregelungen ab.
Die CSRD erweitert die bisherigen Anforderungen erheblich. Unternehmen müssen künftig deutlich umfassender über Nachhaltigkeit berichten und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) anwenden.
Viele kleine und mittlere Unternehmen sind zwar nicht unmittelbar berichtspflichtig, erhalten jedoch zunehmend Nachhaltigkeitsanfragen von Kunden, Banken oder Investoren.
Ja. Wir begleiten Unternehmen sowohl bei verpflichtenden als auch bei freiwilligen Nachhaltigkeitsberichten und unterstützen bei VSME-, GRI- oder ESRS-konformen Berichten.
Zusammenfassung
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