CSRD & Nachhaltigkeitsberichterstattung
Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS – rechtssicher, praxisnah und zukunftsorientiert
Nachhaltigkeit ist längst zu einem zentralen Bestandteil unternehmerischer Verantwortung geworden. Investoren, Kunden, Banken und Geschäftspartner erwarten heute transparente Informationen über ökologische, soziale und unternehmerische Nachhaltigkeitsleistungen.
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) schafft die Europäische Union einen einheitlichen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unternehmen müssen künftig umfassend über ihre Nachhaltigkeitsstrategie, Risiken, Chancen und Auswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette berichten.
Die BfU AG unterstützt Unternehmen bei der Vorbereitung und Umsetzung der CSRD-Anforderungen – von der ersten Betroffenheitsanalyse bis zum prüfungsfähigen Nachhaltigkeitsbericht.
Warum Nachhaltigkeitsberichterstattung heute entscheidend ist
Nachhaltigkeitsberichterstattung dient heute nicht mehr ausschließlich der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen.
Sie schafft Vertrauen bei:
- Investoren
- Banken
- Kunden
- Mitarbeitenden
- Geschäftspartnern
- Behörden
Gleichzeitig unterstützt sie Unternehmen dabei, Nachhaltigkeitsrisiken frühzeitig zu erkennen und langfristige Wettbewerbsvorteile aufzubauen.
Ein professioneller Nachhaltigkeitsbericht bietet Ihnen:
Rechtssicherheit
Erfüllung der regulatorischen Anforderungen der CSRD und der ESRS.
Transparenz
Nachvollziehbare Darstellung Ihrer Nachhaltigkeitsleistung.
Wettbewerbsvorteile
Stärkung Ihrer Position gegenüber Kunden, Investoren und öffentlichen Auftraggebern.
Strategische Unternehmensentwicklung
Integration von Nachhaltigkeit in Unternehmensstrategie und Risikomanagement.
Effizienz
Bündelung verschiedener Berichtspflichten innerhalb eines strukturierten Nachhaltigkeitsmanagements.
Was ist die CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die europäische Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Sie verpflichtet betroffene Unternehmen dazu, ihre Nachhaltigkeitsleistungen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) transparent und nachvollziehbar offenzulegen.
Der Nachhaltigkeitsbericht wird Bestandteil des Lageberichts und unterliegt einer externen Prüfung.
Welche Themen umfasst die CSRD?
Die Berichterstattung orientiert sich an den ESRS und umfasst unter anderem:
- Umwelt
- Klimaschutz
- Energie
- Ressourcenverbrauch
- Biodiversität
- Mitarbeitende
- Menschenrechte
- Lieferketten
- Unternehmensführung (Governance)
- Risiken und Chancen
- Strategie
- Zielsetzungen und Kennzahlen
Die Inhalte orientieren sich an den internationalen Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 und den 17 Sustainable Development Goals (SDGs).
Für welche Unternehmen ist die CSRD relevant?
Die Anforderungen entwickeln sich derzeit aufgrund europäischer Gesetzgebungsverfahren kontinuierlich weiter.
Ob und ab wann Ihr Unternehmen berichtspflichtig ist, hängt insbesondere von:
- Unternehmensgröße,
- Umsatz,
- Mitarbeiterzahl,
- Kapitalmarktorientierung,
- sowie den jeweils geltenden gesetzlichen Übergangsregelungen
ab.
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen von den aktuellen oder zukünftigen Berichtspflichten betroffen ist.
Unsere Leistungen im Bereich CSRD
Wir begleiten Sie von der ersten Analyse bis zum fertigen Nachhaltigkeitsbericht.
Betroffenheitsanalyse & Status-Check
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen,
- ob Ihr Unternehmen berichtspflichtig ist,
- welche gesetzlichen Anforderungen gelten,
- welche Fristen einzuhalten sind,
- und welcher Handlungsbedarf besteht.
Wesentlichkeitsanalyse
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bildet das Herzstück der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Wir unterstützen Sie bei:
- Stakeholderanalysen
- Identifikation wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen
- Bewertung von Chancen und Risiken
- Dokumentation der Ergebnisse
Je nach Berichtsstandard führen wir sowohl einfache als auch doppelte Wesentlichkeitsanalysen durch.
Nachhaltigkeitsstrategie
Wir unterstützen Sie dabei, Nachhaltigkeit systematisch in Ihre Unternehmensstrategie zu integrieren.
Hierzu gehören unter anderem:
- Nachhaltigkeitsziele
- Maßnahmenprogramme
- Kennzahlen
- Governance-Strukturen
- Risikobetrachtungen
Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts
Auf Grundlage der erhobenen Daten erstellen wir Ihren Nachhaltigkeitsbericht entsprechend den jeweiligen Anforderungen.
Je nach Bedarf unterstützen wir bei:
- ESRS
- GRI
- DNK
- VSME
EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie ist eng mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung verknüpft.
Wir unterstützen Sie bei:
- Erstbewertung der Taxonomiefähigkeit
- Klassifizierung wirtschaftlicher Aktivitäten
- Ermittlung relevanter Kennzahlen
- Vorbereitung der Berichterstattung
Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung (VSME)
Auch Unternehmen, die nicht unmittelbar unter die CSRD fallen, profitieren von einer strukturierten Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen erhalten zunehmend Nachhaltigkeitsanfragen von Kunden, Banken oder Auftraggebern.
Der VSME-Standard bietet hierfür einen praxisorientierten freiwilligen Berichtsrahmen.
Wir unterstützen Sie bei:
- Erstellung freiwilliger Nachhaltigkeitsberichte
- Vorbereitung auf Kundenanfragen
- Lieferkettenanforderungen
- ESG-Datenmanagement
Mehr als eine Berichtspflicht
Ein professioneller Nachhaltigkeitsbericht unterstützt Unternehmen dabei,
- ESG-Risiken frühzeitig zu erkennen,
- Investorenanforderungen zu erfüllen,
- Finanzierungen zu erleichtern,
- Nachhaltigkeitsziele messbar zu machen,
- Kundenanforderungen zu erfüllen,
- Lieferketten zu sichern
- und die Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu stärken.
FAQ
Die Corporate Sustainability Reporting Directive ist die europäische Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie schafft einheitliche Vorgaben für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen.
Die European Sustainability Reporting Standards legen fest, welche Informationen Unternehmen im Rahmen der CSRD offenlegen müssen.
Bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse werden sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf das Unternehmen bewertet.
Die EU-Taxonomie ist ein europäisches Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten und ergänzt die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Der VSME-Standard wurde speziell für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt, die freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen möchten oder entsprechende Anforderungen ihrer Kunden erfüllen müssen.
Ja. Viele Unternehmen erstellen bereits heute freiwillige Nachhaltigkeitsberichte, um Anforderungen von Kunden, Banken oder Investoren frühzeitig zu erfüllen und sich strategisch auf zukünftige Entwicklungen vorzubereiten.
Zusammenfassung
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.
Ihre Ansprechpartner
Erfahren Sie mehr zum Thema
Dieser Artikel könnte Sie interessieren oder schauen Sie sich gerne weitere Artikel zum Themenfeld an.
-
Lärmquellen systematisch erfassen
Das Thema Lärm spielt im Arbeitsschutz (LärmVibrationsArbSchV) eine große Rolle und umfasst weit mehr als die Beratung über einen geeigneten Gehörschutz. Lärm kann nachhaltig negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten haben. Um daher wirksame Schutzmaßnahmen zu treffen ist es wichtig, Lärmbelastungen systematisch zu erfassen und zu bewerten.
Read the article
Weitere Leistungen im Nachhaltigkeitsmanagement
Leistungs teaser