CSR Berichtspflicht 2017

Wir möchten Sie auf die grundsätzlich bestehende Pflicht zur Aufnahme einer nichtfinanziellen Erklärung (sog. CSR-Bericht) in den Jahresabschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen für das Berichtsjahr […]

Wir möchten Sie auf die grundsätzlich bestehende Pflicht zur Aufnahme einer nichtfinanziellen Erklärung (sog. CSR-Bericht) in den Jahresabschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen für das Berichtsjahr 2017 hinweisen. CSR steht dabei für Corporate Social Responsibility.

Danach sind kapitalmarktorientierte Unternehmen erstmals verpflichtet, eine nichtfinanzielle Erklärung in den Jahresabschluss (JAB) des Geschäftsjahres, das nach dem 31.12.2016 beginnt, einzubeziehen.

Diese Verpflichtung besteht, wenn das Unternehmen

Damit sind in Deutschland schätzungsweise mehr als 900 Unternehmen von dieser Verpflichtung betroffen.

Es besteht für Tochterunternehmen im Konzernverbund die Möglichkeit der Befreiung von der Pflicht zur eigenständigen Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung unter bestimmten Voraussetzungen.

Die „nichtfinanzielle Erklärung“ kann im üblichen Lagebericht abgebildet oder durch einen gesonderten Bericht („Nachhaltigkeitsbericht“) bereitgestellt werden. Folgende Punkte sind dabei zu berücksichtigen:

  1. Umweltbelange (z.B. zu Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Luftverschmutzung, Energienutzung, Schutz der Biodiversität etc.)
  2. Arbeitnehmerbelange (z.B. zur Geschlechtergleichstellung, Arbeitsbedingungen, Wahrung der Arbeitnehmerrechte und Gewerkschaftsrechte, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit etc.)
  3. Sozialbelange (z.B. zu Dialogen auf kommunaler oder regionaler Ebene, Schutz und Entwicklung lokaler Gemeinschaften etc.)
  4. Achtung der Menschenrechte (z.B. zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen)
  5. Bekämpfung von Korruption und Bestechung (z.B. zu Instrumenten zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung)

Die BfU Dr. Poppe AG betreut seit 1976 mit mehr als 90 Mitarbeitern europaweit Unternehmen bei der Sicherstellung rechtlicher Anforderungen insb. auch in den Bereichen des Gesellschafts-, Umwelt- und Arbeits(-sicherheits)rechts. Über unseren Rechtsquellenservice CertLex (www.certlex.de) unterstützen wir Unternehmen erfolgreich bei der Sicherstellung der Compliance.

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Dr. Antonia Goldner
Vorstand
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